TÜV abgelaufen? Das müssen Sie beachten, bevor Bußgeld droht
Bei dem Auto ist die Hauptuntersuchung bei Dekra, TÜV und Co. abgelaufen. Einen neuen Termin haben Sie bisher nicht gemacht? Das müssen Sie wissen.
Alle zwei Jahre steht bei Autobesitzerinnen und Autobesitzern ein Termin im Kalender, der oft mal in Vergessenheit geraten kann: die Hauptuntersuchung. Also die technische Untersuchung des Autos, ob Bremsen, Motor und Co. noch in Ordnung sind. Bei Neuwagen steht der TÜV – wie umgangssprachlich die Untersuchung oft abgekürzt wird – nach der allerersten Zulassung nach drei Jahren an, danach werden PKW alle zwei Jahre gecheckt.
TÜV noch in Ordnung? Daran erkennen Sie es
Den Termin für den nächsten TÜV können Sie anhand zwei verschiedener Elemente erkennen. Zum einen wird eine Plakette an das Fahrzeug angebracht, in denen das Jahr und der Monat markiert sind, wann Sie das Auto wieder einen neuen TÜV braucht. Zum anderen sehen Sie anhand der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) den Termin vermerkt. Wenn Sie den Termin verpassen und überziehen, dann kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.
TÜV überzogen – diese Bußgelder können Sie erwarten
Bei PKW, Motorrädern und leichten Anhängern gilt:
Mehr als zwei Monate | 15 Euro |
Vier bis acht Monate | 25 Euro |
Mehr als acht Monate | 60 Euro und einen Punkt in Flensburg |

TÜV überzogen: Diese Kosten kommen noch auf Sie zu
Bei den Prüfstellen (z.B. TÜV oder Dekra) kommen bei einem kurzen Verzug keine weiteren Kosten auf Sie zu. Wenn Sie allerdings mehr als zwei Monate den TÜV verpasst haben, dann kommt eine Ergänzungsuntersuchung dazu, eine sogenannte erweiterte HU. Diese wird mit 20 Prozent extra berechnet. Die nächste Untersuchung findet dann regulär zwei Jahre nach der letzten Untersuchung statt. Eine Rückdatierung gibt es seit 2012 nicht mehr.
TÜV abgelaufen: Aber Sie waren mit dem Fahrzeug nachweislich im Ausland
Wenn der TÜV abgelaufen ist, während Sie mit dem Fahrzeug nachweislich im Ausland waren, drohen keine Bußgelder. Es kommt hier eher darauf an, dass der TÜV noch nicht abgelaufen war, als Sie ins Ausland gefahren sind. Da sind Sie in der Beweispflicht. Eine Prüfung durch eine ausländische Prüfstelle reicht in Deutschland übrigens nicht aus. Sobald das Fahrzeug wieder in Deutschland ist, muss die Untersuchung nachgeholt werden. Wichtig: Laut ADAC darf keine ausländische Prüfstelle den abgelaufenen TÜV beanstanden. (cbl)