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Überholen: Keine Ausnahme vom Tempolimit

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Wer ein anderes Auto überholen will, muss sich an das Tempolimit halten. Auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein.

Wer ein anderes Auto überholen will, der muss auf einiges achten, immerhin handelt es sich um eines der gefährlichsten Fahrmanöver im Straßenverkehr. Insbesondere auf Landstraßen kommt es nicht selten zu schweren Unfällen, weil die Situation falsch eingeschätzt wird. Dabei regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) klar, wann überholt werden darf, nämlich nur dann, wenn man deutlich schneller fährt, als das Auto vor einem. Ist das Tempolimit beim Überholen also aufgehoben?

Die Antwort liegt auf der Hand: Natürlich hebt ein Überholmanöver das Tempolimit nicht auf. Autofahrer, die geblitzt wurden, können sich also nicht mit einem Überholmanöver vor dem Bußgeldbescheid drücken. Anders als beim Überholen auf der rechten Spur gibt es hier keine Ausnahmen.

Ein Auto überholt auf der Autobahn.
Auch beim Überholen muss ein Tempolimit eingehalten werden. © Roland Zihlmann/Imago

Überholen: Keine Ausnahme vom Tempolimit

Allerdings muss auch der Überholte mitspielen: Dieser darf während des Überholvorgangs nicht beschleunigen. Sollte er das dennoch tun, zieht sich das Prozedere in die Länge, dadurch steigt das Risiko eines Unfalls deutlich an. Durch vorausschauendes Fahren lässt sich dieses jedoch von vorneherein senken.

So sollte beim Überholen eines langsameren Fahrzeugs immer bedacht werden, dass für das Manöver eine gewisse Wegstrecke benötigt wird. Bei korrekt eingehaltenen Sicherheitsabständen und einer Geschwindigkeit von 100 km/h sind etwa 500 bis 600 Meter notwendig, um ein 80 km/h schnelles Fahrzeug zu überholen.

Überholen: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden

Um gefahrlos vorbeifahren zu können, sollten Sie jedoch nicht nur diese Strecke, sondern mehr als die doppelte Distanz überblicken können. Am sichersten ist somit ein Überholmanöver auf einem längeren, möglichst geraden Stück Landstraße, wo der Gegenverkehr gut einsehbar ist. Auch die Zeit sollte berücksichtigt werden: So kann ein Überholvorgang bis zu 20 Sekunden dauern.

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Natürlich muss vor dem Ausscheren auch der Blinker gesetzt werden, das gilt auch, wenn man wieder auf die eigentliche Spur wechselt. Das Wiedereinordnen muss dabei so bald wie möglich erfolgen, jedoch ohne den Überholten dabei zu behindern. Heißt: Der Sicherheitsabstand muss beachtet werden. Während des Überholvorgangs sollte zudem jede Behinderung des Gegenverkehrs, des zu Überholenden und des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen werden. So kann beispielsweise auch ohne Schilder das Überholen verboten sein. Auch Fahrräder dürfen im Übrigen nicht immer einfach überholt werden.

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