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Versicherungsschutz trotz Fahrerflucht

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Karlsruhe - Wer nach einem Unfall nicht unverzüglich die Polizei oder den Geschädigten informiert, verliert deshalb nicht automatisch die Ansprüche aus der Kaskoversicherung.

Unter Umständen kann es ausreichen, wenn der Fahrer seiner Versicherung rechtzeitig Bescheid gibt, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az. IV ZR 97/11).

Selbst wenn sich der Fahrer wegen „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ strafbar gemacht habe, führe das nicht in jedem Fall dazu, dass die Versicherung nicht zahlen müsse, erklärte der BGH. Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der zwar nach dem Unfall angemessen gewartet, sich später aber nicht bei der Polizei oder dem Geschädigten gemeldet hatte.

dpa

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