Verkehrsschild „abknickende Vorfahrt“: Welcher Autofahrer muss an der Kreuzung blinken?
Das Schild „abknickende Vorfahrt“ ist im Straßenverkehr nicht gerade selten. Doch viele Autofahrer fragen sich: Wer muss eigentlich den Blinker setzen?
Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsschilder von Autofahrern falsch interpretiert werden – beispielsweise, wenn das Zusatzzeichen „Schneeflocke“ unter einem Tempolimit angebracht ist. Und bei manchem Verkehrszeichen, wie etwa dem Pfeil mit dem roten Punkt, wissen viele gleich gar nicht, was es bedeuten könnte. Etwas anders verhält es sich mit der „abknickenden Vorfahrt“: Dieses Verkehrsschild, das eigentlich aus zwei Zeichen besteht (dem Vorfahrtsschild und dem Zusatzzeichen „abknickende Vorfahrt“), sieht man relativ häufig. Die Antwort auf die Frage, wer Vorfahrt hat, sollte eigentlich klar sein. Dennoch machen viele im Zusammenhang mit dem Schild einen Fehler – und zwar beim Blinken.

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Welchen Fehler viele Autofahrer bei der „abknickenden Vorfahrt“ machen
Der Fehler, der oft zu beobachten ist: Autofahrer, die sich beispielsweise auf der nach links abknickenden Vorfahrtstraße befinden, blinken rechts, wenn sie geradeaus über die Kreuzung fahren – weil sie damit quasi signalisieren wollen, dass sie die Vorfahrtsstraße verlassen. Doch das ist falsch. „Das kann zu Missverständnissen und auch Unfällen führen“, wie ADAC-Clubjurist Stephan Miller in einem Video erklärt. Denn wenn beispielsweise ein Auto in der Einmündung rechts warte, könnte der Fahrer darauf vertrauen, dass man in „seine“ Straße abbiege und es dann im schlimmsten Fall zu einem Unfall kommen.
Genauso falsch ist es, nicht zu blinken, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt, so wie das weiße Auto in der Grafik. Denn: An einer Kreuzung mit dem Schild „abknickende Vorfahrt“ wird nicht anders geblinkt, wie an einer anderen Kreuzung auch – nämlich dann, wenn man als Autofahrer die Fahrtrichtung wechseln möchte. Das bedeutet für unser Beispiel in der Grafik: Sowohl das blaue Auto als auch das weiße Auto müssen blinken, denn sie ändern beide ihre Fahrtrichtung.
„Abknickende Vorfahrt“ missachtet: Diese Bußgelder drohen
Wenn Autofahrer das Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“ missachten, droht laut bussgeldkatalog.org ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Sollten dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, werden 100 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.
Es gibt auch noch einige andere Verkehrssituationen an Kreuzungen, bei denen nicht jeder Autofahrer sofort weiß, wie er sich zu verhalten hat: Etwa im seltenen Fall, dass vier Autos gleichzeitig an einer gleichberechtigten Kreuzung ankommen oder auch einer etwas kniffligeren Abbiegesituationen mit drei Autos an einer Kreuzung.