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VW-Skandal: Die Rechte der Käufer

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Käufer eines Skandalautos können ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung nutzen, um gegen VW oder einen Händler vorzugehen. Der Versicherer ist aber oft berechtigt, die Police zu kündigen, wenn der Kunde Leistungen beantragt. © dpa

Von sich aus will VW die Käufer von Skandalautos nicht entschädigen. Die Stiftung Warentest erklärt, was Verbraucher verlangen können und ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernimmt.

Nur im Prüfstand funktioniert die Abgasreinigung bei deutschlandweit 2,5 Millionen Autos des VW-Konzerns korrekt. Sobald sich die Autos in Bewegung setzen, pusten sie mehr Schadstoff in die Luft – vor allem Stickoxid. Die Stiftung Warentest liefert in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ die wichtigsten Antworten zur Rechtslage.

Wie geht es jetzt weiter im VW-Skandal?

Volkswagen hat mittlerweile für fast alle betroffenen Autos eine neue Motorsteuerung entwickelt. Das Kraftfahrtbundesamt hat sie genehmigt. Die Besitzer sollen ihre Autos nach Aufforderung in die Werkstatt bringen. Wagen mit 1,2- und 2,0-TDI-Motor erhalten eine neue Software. Das dauert in der Werkstatt nicht mal eine halbe Stunde. Am aufwendigsten ist die Nachrüstung der 1,6-TDI-Motoren. Sie erhalten zusätzlich einen sogenannten Strömungsgleichrichter. Das ist ein Plastikrohr, das den Luftstrom für die Verbrennung in den Zylindern optimieren soll. Der Einbau und die Umprogrammierung dauern etwa eine Stunde.

Sind mit der Nachrüstung alle Probleme gelöst?

Das ist noch unklar. VW verspricht das, die Behörden glauben dem Hersteller. Autoexperten und Anwälte zweifeln. Sie befürchten durch die verstärkte Abgasreinigung Nachteile bei Leistung, Verbrauch und Haltbarkeit. Der ADAC hat vier Fahrzeuge nach der Umrüstung getestet.

Ist man verpflichtet, an der Rückrufaktion teilzunehmen?

Nein. VW und Händler können die Besitzer von Skandalautos nicht zwingen. Wer sein Auto nicht in die Werkstatt bringt, läuft allerdings Gefahr, Rechte zu verlieren. Laut VW beseitigt die neue Motorsteuerung alle Probleme. Das Auto nicht in die Werkstatt zu bringen kann womöglich zum Entzug der Zulassung führen. Laut „Spiegel-Online“ will das Kraftfahrtbundesamt betroffenen Autos über die lokalen Straßenverkehrsämter die Zulassung entziehen, wenn die Besitzer dem Rückruf nicht innerhalb angemessener Zeit folgen und ihre Wagen nachrüsten lassen.

Welche Rechte haben Käufer eines betroffenen Autos?

Gerichte haben eine Reihe von VW-Händlern dazu verurteilt, Skandalautos zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten. Es ging um noch nicht nachgerüstete Autos. VW direkt wurde bisher nicht zu Schadenersatz verurteilt.

Wie setzt man seine Rechte gegen den Händler durch?

Die meisten Juristen schätzen die Situation so ein: VW-Käufer müssen dem Händler zunächst eine Chance zur Nachrüstung geben. Ist der Händler dazu nicht schnell genug in der Lage, weil VW ihm das Update noch nicht übermittelt hat, sind Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Händler hat dann den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Erhält der Wagen rechtzeitig eine neue Motorsteuerung, kommt es darauf an, ob sie korrekt funktioniert und Verbrauch, Leistung und Haltbarkeit nicht leiden.

Was kostet eine Klage gegen VW oder einen Händler?

Die Kosten für eine Klage auf Erstattung von 20.000 Euro Kaufpreis belaufen sich auf rund 5500 Euro für die erste, 6400 Euro für die zweite Instanz und 8500 Euro für die Revision. Hinzu kommen bei Bedarf noch Honorare für Gutachter. Zahlen muss am Ende, wer unterliegt; die Kosten können auch prozentual verteilt werden.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ja, wenn die Sache nicht im Einzelfall ausnahmsweise aussichtslos ist. Privatrechtsschutz reicht aber nicht. Nur Verkehrsrechtsschutz deckt Kosten von Autostreitigkeiten. Gegen Arag, Örag und Huk-Coburg liegen bereits eine Reihe von Urteilen vor, wonach die Versicherer die Klage gegen Volkswagen und Händler finanzieren müssen.

Hat eine Klage mit Rechtsschutz Risiken?

Ja. Oft kann der Versicherer kündigen, wenn man einen Schaden meldet. Er muss dann nur noch für den VW- Rechtsstreit zahlen. Von einer Kündigung im Schadensfall ist man nur sicher, wenn im Vertrag Einschränkungen für das Kündigungsrecht vereinbart wurden. Stiftung Warentest rät: Man sollte den Versicherer bitten, vorab zu informieren, falls er im Schadensfall kündigen will. So kann man den Vertrag selbst kündigen und hat bessere Chancen, neuen Rechtsschutz zu bekommen.

Gibt es Alternativen dazu, selbst vor Gericht zu ziehen – zum Beispiel über eine Sammelklage?

In Deutschland gibt es keine Sammelklagen im eigentlichen Sinne des Wortes. Möglich ist es allerdings, Ansprüche abzutreten und sie anschließend gesammelt geltend zu machen. Die US-Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld hat eine solche Sammelklage organisiert. Unter my-right.de können sich Besitzer von Skandal-Autos im Internet registrieren. Die Stiftung Warentest hat sich das Angebot genau angeschaut. Ergebnis: Nur minimale Mängel in den Geschäftsbedingungen, etwas größere in der Datenschutzerklärung. Teilnehmer bekommen die Chance auf Schadenersatz ohne Risiko. Zahlt VW am Ende, kassiert my-right.de 35 Prozent. Ein für alle Beteiligten verbindliches besonderes Massenverfahren gibt es zudem in den Niederlanden. Daran können sich auch deutsche Besitzer manipulierter Autos kostenfrei beteiligen – und zwar über www.stichtingvolkswagencarclaim.com. Die eigens für die Durchsetzung der Rechte von Autobesitzern gegen Volkswagen gegründete Stiftung verhandelt mit dem Konzern über Schadenersatzzahlungen.

mm

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