Wer die Nebelschlussleuchte im falschen Moment einschaltet, riskiert ein Bußgeld

Die Nebelschlussleuchte soll Auffahrunfälle bei Nebel vermeiden. Doch wie schlecht müssen die Sichtverhältnisse sein, damit das Einschalten zulässig ist?
München - Im Herbst müssen Autofahrer sich auf Nebel und schlechte Sicht einstellen. Die Nebelschlussleuchte dürfen sie aber erst anmachen, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt, erläutert der Tüv Süd. Und das gilt explizit nur bei Nebel und nicht etwa bei starkem Regen oder Schneefall.
Nebelschlussleuchte rechtzeitig ausschalten, sonst wird's teuer
Liegt Sichtweite unterhalb des Richtwerts, gilt zudem eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Lichtet sich der Nebel entsprechend, müssen Autofahrer die besonders hell strahlende Leuchte wieder ausschalten, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden.
Nebelscheinwerfer dürfen Fahrer dagegen auch einschalten, wenn nicht nur Nebel, sondern auch Regen oder Schneefall die Sicht behindert. Nebel kann vor allem in der Nähe von Tälern und Gewässern entstehen. Dann nehmen Autofahrer Tempo raus, bremsen aber nicht plötzlich stark, rät der Tüv Süd. Außerdem sollte das Abblendlicht eingeschaltet werden, weil dann - anders als bei reinem Tagfahrlicht - auch die Rücklichter angehen.
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Diese Strafen drohen bei falscher Verwendung
Wer seine Nebelschlussleuchte oder Nebelscheinwerfer missbräuchlich einsetzt oder verwendet, ohne das eine Sichtbehinderung vorliegt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro belegt werden. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt die Strafe auf 25 Euro. Kommt es infolgedessen zu einem Unfall werden 35 Euro fällig.
Sich bei Nebelfahrten an den Rücklichtern des Vordermanns zu orientieren, kann gefährlich werden. Beim Versuch, das vorausfahrende Auto nicht aus den Augen zu verlieren, steige das Risiko für einen Auffahrunfall, warnt der Automobilclub ACE in seiner Zeitschrift "ACE Lenkrad" (Ausgabe 11/2018). Besser sei es, sich an den Leitpfosten am Straßenrand zu orientieren. Diese stehen jeweils 50 Meter auseinander.
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dpa/tmn/anb