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Wie lässt sich ein Umzugsparkverbot einrichten?

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Für einen Umzug werden oft die Parkplätze vor dem Haus benötigt. Um diese frei zu halten, muss man bei der Straßenverkehrsbehörde ein vorübergehendes Parkverbot beantragen. Foto: Paul Zinken/dpa
Für einen Umzug werden oft die Parkplätze vor dem Haus benötigt. Um diese frei zu halten, muss man bei der Straßenverkehrsbehörde ein vorübergehendes Parkverbot beantragen. Foto: Paul Zinken/dpa © Paul Zinken

Wer für seinen Umzug die Parkplätze vor dem Haus nutzen möchte, darf sie nicht einfach selbst frei halten. Verantwortlich ist die Straßenverkehrsbehörde, die rechtzeitig informiert werden sollte.

Essen (dpa/tmn) - Wenn ein Umzug oder umfangreicher Möbeltransport bevorsteht, ist es praktisch, wenn der Umzugswagen direkt vor der Haustür parken kann. In dicht bewohnten Gebieten mit wenig freien Parkplätzen empfiehlt der Tüv Nord, den benötigten Parkplatz rechtzeitig zu reservieren.

Dazu reicht es aber nicht, von Hand gemalte Schilder an Bäumen oder Laternen zu befestigen und dazwischen ein buntes Flatterband anzubringen. Das Umzugsparkverbot muss bei der lokalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden und dann mit den dafür vorgesehenen mobilen Verkehrszeichen ausgeschildert werden, erklärt die Prüforganisation.

Die Genehmigung für die Aufstellung der Schilder ist gebührenpflichtig und sollte außerdem rechtzeitig beantragt werden. Am besten schon 14 Tage vor dem Umzugstermin. Die Gebühren variieren von Kommune zu Kommune, dürften aber zwischen 20 bis 50 Euro liegen, teilt die Prüforganisation mit.

Mit der Organisation einer solchen vorübergehenden Halteverbotszone können auch Umzugsunternehmen, Spediteure oder darauf spezialisierte Dienstleister beauftragt werden.

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