Mit diesen Geldstrafen müssen Autofahrer bei Fehlern im Winter rechnen

Bei frostigen Temperaturen draußen geparkt? Dann sind Eiskratzen und Co. angesagt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zum Teil tief in die Tasche greifen.
Die eisigen Temperaturen bringen für Autofahrer viele Unannehmlichkeiten mit sich. Vor allem für jene, die ihr Auto draußen parken und morgens erstmal die Scheibe freikratzen* oder das Dach vom Schnee befreien müssen. Aber es hilft nichts: Zur Sicherheit müssen Sie im Winter auf einige Regeln besonders achten - hier ein Ausschnitt, welche Bußgelder andernfalls drohen:
Bußgelder für Autofahrer im Winter
Fahren mit Sommerreifen: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 60 Euro, wie BR.de berichtet. Wird dabei der Verkehr behindert, würden 80 Euro fällig, heißt es weiter in dem Bericht. Und: „Mit Gefährdung müssen 100 Euro und mit einem Unfall 120 Euro gezahlt werden.“
Das Auto bei Kälte im Stand warmlaufen zu lassen: Mit bis zu 80 Euro Bußgeld müssen Autofahrende laut ADAC Berlin-Brandenburg rechnen, wenn sie den Motor anschalten und dann etwa in aller Seelenruhe erst mal die Scheiben von Eis und Schnee befreien, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schildert. Stattdessen sollte man den Motor warm fahren, das verbraucht weniger Treibstoff und ist im Ergebnis umweltschonender.
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Front- und Seitenscheiben am Auto müssen frei sein
Nur ein Guckloch freilassen: Bevor man ins Auto steigt und losfährt, muss man dafür sorgen, dass die Front- und Seitenscheiben frei sind. Ist an der Windschutzscheibe zum Beispiel nur ein Guckloch freigekratzt, drohen bei einer Kontrolle zehn Euro Geldbuße.
Mit Schnee oder Eis auf dem Dach losfahren: Autofahrer sind zudem verpflichtet, das Autodach vor Fahrtantritt von Schnee und Eis zu befreien, wie BR.de berichtet. Andernfalls drohe ein Bußgeld von 25 Euro. Denn der Schnee könnte herunterfallen und den nachfolgenden Verkehr behindern oder beim Bremsen nach vorne auf die Scheibe rutschen. Dann kann es schnell brenzlig werden. Verliere ein Fahrzeug während der Fahrt Eisbrocken oder Schnee, sei das bereits eine Ordnungswidrigkeit, heißt es in dem Bericht auf BR.de. Passiert dabei ein Unfall, könnten noch weitere Konsequenzen drohen.
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Kfz-Kennzeichen muss auch bei Winter-Wetter lesbar sein
Das Kennzeichen ist von Schnee bedeckt: Auch müssen laut ADAC Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach gesäubert werden. Weder die eigene Sicht noch der nachfolgende Verkehr solle durch herabfallenden Schnee gefährdet werden. Schon bei einem zugeschneiten Kennzeichen drohen laut Bußgeldkatalog fünf Euro Strafe. (ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.