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Nach Alkohol-Unfall: Feuerwehrmann findet Gnade vor Gericht

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Landkreis - Ein Feuerwehrmann hat bei einer Privatfahrt betrunken einen Unfall verursacht. Vor Gericht kam er jetzt glimpflich davon.

Die große Ausnahme vom Regelfall: Für seinen ehrenamtlichen Einsatz als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und als Fahrer des Notarztwagens erhielt ein 31-jähriger Schichtarbeiter Rabatt bei der Führerscheinsperre. Der Angeklagte war im März auf einer Feier, die für ihn zu feucht und zu lange geriet. Am Morgen danach setzte er sich mit einem Restalkohol von 1,01 Promille ans Steuer seines Autos und krachte wenig später gegen einen Baum. Sein Führerschein wurde eingezogen, und er erhielt einen Strafbefehl: Gegen den legte er wegen des Strafmaßes Einspruch ein.

Dabei ging es dem Vater zweier Kinder nicht um die Geldstrafe von 40 Tagessätzen je 40 Euro. Vielmehr hoffte er auf eine Reduzierung der Führerscheinsperre. Die Fahrerlaubnis braucht er nicht einmal für seinen Arbeitsweg. Hier fährt ihn seine Frau oder ein Kollege, sondern für seinen Einsatz bei der Feuerwehr und beim Notarztdienst. Dazu bestätigte ihm der Notarzt „eine stets defensive, sichere Fahrweise auch mit Blaulicht“.

Das lobende Schreiben des Feuerwehrkommandanten legte zudem die Misere viele Freiwilliger Feuerwehren offen. Der Angeklagte ist einer der wenigen, die schwere Einsatzfahrzeuge fahren dürfen. Zudem ist er meist verfügbar.

Zwar war der Alkoholpegel mit 1,01 Promille unter der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit. Mit dem Fahrfehler gilt jedoch der Regelfall einer Führerscheinsperre von mindestens einem Jahr. „Ihre Tätigkeit für die Allgemeinheit wird jedoch ganz wesentlich berücksichtigt“, erklärte Richterin Yvonne Folk und verurteilte den bislang unbescholtenen Angeklagten nebst der Geldstrafe zu einer Führerscheinsperre von weiteren fünf, damit insgesamt sieben Monaten. „Dies aber ist die große Ausnahme“, verdeutlichte Folk ihm den Gnadenerlass.

(gse)

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