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Altersgrenze für Bürgermeister fällt - im Jahr 2020

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Christian Meißner

München - Bürgermeister sollen nach dem Willen von CSU und FDP länger im Amt bleiben können. Das Pensionsalter soll 2020 heraufgesetzt werden - zu spät für derzeitige Amtsinhaber wie Münchens Oberbürgermeister Christian Ude.

Die CSU/FDP-Koalition blickt in die ferne Zukunft: Bayerische Bürgermeister und Landräte sollen künftig über das bisherige Pensionsalter hinaus kandidieren können - aber erst ab dem Jahr 2020. Die CSU/FDP-Koalition bereitet nach Angaben aus der CSU-Fraktion derzeit ein Gesetz vor, das erst in zehn Jahren angewendet werden soll. Das ist mutmaßlich eine Neuheit in der Geschichte der bayerischen Gesetzgebung. CSU und FDP haben dem Vorschlag inzwischen zugestimmt.

Konkret soll die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren für Kandidaturen abgeschafft werden, wie CSU-Innenexperte Christian Meißner berichtet. Stattdessen soll das zulässige Höchstalter dem jeweils geltenden Rentenalter angepasst werden. Aktuell wären das 67 Jahre. Da kommunale Wahlbeamte in der Regel sechs Jahre amtieren, könnte ein Oberbürgermeister ab dem Jahr 2020 kurz vor seinem 67. Geburtstag noch einmal antreten und müsste dann erst mit 73 seinen Hut nehmen.

CSU und FDP haben sich damit in der Mitte getroffen. Die FDP hätte gern eine völlige Aufhebung der Altersgrenze durchgesetzt, wie Landtags-Vizepräsident Jörg Rohde sagte. In der CSU dagegen gab es Widerstand, das Wahlalter überhaupt heraufzusetzen.

Der Grund für die Verschiebung auf das Jahr 2020: Damit wird jeder Anschein vermieden, dass aktuellen Amtsinhabern kurz vor der Pension doch noch eine weitere Amtszeit ermöglicht wird. “Jeder, der persönlich betroffen wäre, ist außen vor“, sagte Meißner. “Das ist eine salomonische Lösung.“ Der Vorschlag, das Pensionsalter zu erhöhen, kam ursprünglich aus Kreisen der Münchner SPD. Die SPD hätte das aber gerne noch vor 2020 umgesetzt - weil damit auch der populäre und seit 1992 amtierende Münchner SPD-Oberbürgermeister Christian Ude ein weiteres Mal kandidieren könnte.

Gleichzeitig wird aber auch ganz jungen Kandidaten das Leben erleichtert. Kommunale Nachwuchstalente sollen auf Vorschlag der FDP künftig schon mit 18 als Landrat oder Bürgermeister kandidieren können. Bisher liegt die Altersgrenze bei 21.

dpa

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