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Bewährung wegen Holocaust-Leugnung gefordet

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München - Im Prozess gegen eine 81 Jahre Angeklagte wegen Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht eine Bewährungsstrafe von neun Monaten gefordert.

Zudem solle die ehemalige Vorsitzende des verbotenen Vereins “Collegium Humanum“ eine Geldauflage zugunsten einer jüdischen Wohltätigkeitseinrichtung zahlen, verlangte die Anklagebehörde. Die Verteidigung forderte hingegen Freispruch und berief sich unter anderem auf die Kunst- und Meinungsfreiheit.

Die 81-Jährige und ein 91 Jahre alter Mitangeklagter hatten am Montag vor Gericht gestanden, eine den Holocaust leugnende Schrift verfasst und an Schulklassen verteilt haben.

Für den 91-Jährigen verlangte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 15 Euro. Er soll das Heft unter seinem Namen verlegt haben. Die Frau hatte vor Gericht zugegeben, die Broschüre “Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht“ verfasst zu haben. Laut Anklage spricht die Protagonistin in der 76 Seiten starken Schrift “durchgängig den Holocaust verharmlosende, antisemitische Äußerungen“ gegenüber einem fiktiven Gesprächspartner aus. So sagt sie: “Den Holocaust gibt es gar nicht. Das ist so etwas wie der Weihnachtsmann oder der Osterhase für Erwachsene.“

dpa

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