Ausbrecher meldet sich via Facebook - und wird dann geschnappt

Parsberg - Seit Dienstag fahndete die Polizei nach zwei Ausbrechern aus der Forensik in Parsberg. Am Mittwoch wurden die beiden dann festgenommen. Doch vor diesem Fahndungserfolg meldete sich einer der beiden – Justin S. – im Internet zu Wort.
Das Internet macht’s möglich. Seit Dienstagfrüh fahndete die Oberpfälzer Polizei nach zwei Ausbrechern aus der Forensik in Parsberg (Kreis Neumarkt), die mitten in der Nacht zwei Angestellte der Klinik überwältigt hatten. Am Mittwoch Vormittag wurden die beiden dann in Gersthofen festgenommen. Doch vor diesem Fahndungserfolg meldete sich einer der beiden – Justin S. – im Internet zu Wort. Auf der Facebookseite von Sat.1Bayern schrieb er: „Hallo liebe Mitmenschen. Erstens wird in denn Medien sehr übertrieben, wie es wirklich war, und zweitens sind wir null gefährlich.“ Sie würden auch niemandem wehtun.
Laut Polizei hatten die beiden zwei Angestellte des Bezirkskrankenkenhauses – dabei handelt es sich um erfahrene Krankenschwestern – überwältigt und in die Toilette gesperrt. Später zwangen sie eine der Frauen, sie am Pförtner vorbei in die Freiheit zu schleusen. Draußen flüchteten die beiden, die sich wegen Eigentumsdelikten in der Forensik befanden, mit dem Kia der Frau. Nach ärztlicher Einschätzung könnten sie in der Fluchtsituation potenziell gefährlich sein. Davor galten sie eher als ungefährlich.
In seiner Botschaft schildert Justin S., wie er den Ausbruch erlebt hatte: Demnach sei die Pflegerin nicht gezwungen worden. Sie selbst habe vorgeschlagen, mit ihnen runter zu gehen und aufzumachen. Sie seien geflohen, weil die Therapie „Bullshit“ – also Bockmist – sei. „Die schieben Leute einfach ab und arbeiten nicht richtig mit ihnen. Ich wollte und will mein Leben ändern, doch alleine schaffe ich das nicht. Ich will was aus meinem Leben machen und dachte, da kann ich es. Ich habe eine Verurteilung nach §64 StGB (siehe unten) … Ich weiß, dass ich das Herz am richtigen Fleck habe. Das wissen alle, die mir nahe stehen.“
Die Kripo kennt den Eintrag, ein identischer fand sich auf der Facebookseite der Nürnberger Zeitung. Marco Müller, Sprecher vom Polizeipräsidium Oberpfalz, sagte auch wegen vieler falscher Internetbotschaften: „Wir prüfen den Wahrheitsgehalt der Nachricht.“ Man habe neben diesem Eintrag aber auch weitere Hinweise auf die Ausbrecher.
Die fruchteten schließlich. Die Männer ließen sich widerstandslos festnehmen. Ein Richter hatte da bereits Haftbefehl u. a. wegen Freiheitsentziehung und Nötigung erlassen. Ein Ermittlungsrichter muss weiter entscheiden. Die Pflegerinnen, die überwältigt worden waren, sind unverletzt. Sie haben von der Klinik ein paar Tage frei bekommen.
Paragraf 64 StGB
Der Paragraf 64 StGB bezieht sich auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das bedeutet also, er wird auf Straftäter angewandt, die eine Tat unter Alkohol oder Drogen begangen haben. Durch die Behandlung soll die Person geheilt werden. Die Häftlinge, die sich im Maßregelvollzug befinden, werden demnach als Patienten betrachtet. Es gibt aber auch Kritik am Maßregelvollzug (Fall Mollath).