15.000 Beschäftigte in Bayern lassen Arbeit ruhen - Klage gegen Warnstreiks
Die bayerische Metall- und Elektro-Industrie will die ganztägigen Warnstreiks der IG Metall gerichtlich verbieten lassen.
München - Der Tarifkampf in der Metallindustrie geht jetzt vor Gericht. Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit sei ungerecht und rechtswidrig - mit diesem Argument verklagen die Arbeitgeber die IG Metall. Die weitet die Arbeitsniederlegungen auch in Bayern aus.
Beim Arbeitsgericht München reichte ihr Verband (vbm) am Mittwoch Klage auf Unterlassung und Schadenersatz ein. Eine rechtskräftige Entscheidung wird aber erst lange nach dem laufenden Tarifkampf erwartet. Der bayerische IG-Metall-Chef Jürgen Wechsler kündigte an, die Gewerkschaft werde die Warnstreiks fortsetzen - „nun sogar noch entschlossener“.
Bayern: 15.000 Beschäftigte lassen die Arbeit ruhen
Am Mittwoch hätten 15.000 Beschäftigte in Bayern die Arbeit ruhen lassen und den Lastwagenbauer MAN in München und Nürnberg, den Autozulieferer ZF in Passau und fünf weitere Unternehmen komplett lahmgelegt. An diesem Donnerstag sollen 18 Betriebe stillstehen - auch das BMW-Stammwerk in München und mehrere Autozulieferer. „Wir werden jetzt das Herzstück der bayerischen Industrie bestreiken“, sagte Wechsler.
Bereits am Dienstag hatte die IG Metall in Berlin zu 24-Stunden-Streiks bei BMW und Mercedes aufgerufen.
Arbeitgeber und Gewerkschaft gaben sich gegenseitig die Schuld an der Eskalation. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Forderung der IG Metall, dass jeder Beschäftigte seine Arbeitszeit von 35 auf 28 Stunden verkürzen kann - und zwar mit teilweisem Lohnausgleich für Schichtarbeiter und Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Das wären annähernd zwei Drittel der Beschäftigten in der Branche.
„Wir können keinen rechtswidrigen Tarifvertrag unterschreiben“
Vbm-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt sagte, unterschiedliche Stundenlöhne für die gleiche Arbeit im selben Betrieb seien „grob ungerecht und rechtswidrig“: Sie verstießen gegen das Gleichbehandlungsgesetz, das Entgelt-Transparenzgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Deshalb seien auch die Warnstreiks zur Durchsetzung dieser Forderung rechtswidrig. „Das ist nicht verhandelbar! Wir können keinen rechtswidrigen Tarifvertrag unterschrieben“, sagte Brossardt der Deutschen Presse-Agentur in München.
Wechsler pochte dagegen auf das Grundgesetz, das Streiks zur Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmern gegen die Arbeitgeber erlaube. „Die Arbeitgeber sind am Tiefpunkt angelangt. Erstmals seit 1954 versuchen sie, eine Tarifauseinandersetzung mit der IG Metall gerichtlich mit Drohungen und Klagen zu führen.“
Brossardt sagte eine Tarifflucht weiterer Betriebe voraus. Von heute 847 000 Beschäftigten in der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie seien nur noch 470 000 in tarifgebundenen Betrieben. „Diese Forderungen und diese Art des Arbeitskampfes schwächen die Tarifbindung deutlich.“
dpa