Konkret geht es um vier bereits mehrfach diskutierte Ankäufe, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugute kamen: In den Jahren 2018 bis 2020 hatte die Staatsregierung, jeweils sanktioniert durch einen Beschluss des Haushaltsausschusses im Landtag, das Karmelitenkloster in Straubing*, ein Grundstück in Nürnberg, den sogenannten Himbeerpalast in Erlangen sowie mehrere Grundstücke für ein neues Informations- und Beratungszentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing (das sogenannte Nawareum) gekauft. Problem: Zum Teil lag der Kaufpreis über 90 Prozent oberhalb des Verkehrswertes.
Besonders heikel bei den ORH-Empfehlungen: Neben der Federführung bei der IMBY empfehlen die Rechnungsprüfer, jeden Einzelankauf künftig mit einem eigenen Gesetz zu sanktionieren. Dabei müsse auch ein Finanzierungsweg aufgezeigt werden. Ziel sei es, das Budgetrecht des Parlaments zu wahren.
Das geht dem Bauministerium* entschieden zu weit. Das Ministerium hat in diesem Jahr erstmals Rahmenbedingungen für Immobilienkäufe festgelegt, will jedoch keine „einzelfallgesetzliche Ermächtigung“ schaffen. Die Handlungsfähigkeit des Freistaats beim Grunderwerb werde sonst zu stark eingeschränkt. Die Grünen fürchten, dass die Serie teurer Ankäufe weitergeht.
Warum hat der Freistaat Bayern für ein Uni-Grundstück in Nürnberg 90 statt 45 Millionen Euro bezahlt? Eine Frage, die Markus Söder bereits 2019 gestellt wurde - und die 2021 wieder aktuell* wurde. Übrigens: Unser Bayern-Newsletter informiert Sie über alle wichtigen Geschichten aus dem Freistaat. Melden Sie sich hier an. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA