Prozess: Patientin in Arztpraxis vergewaltigt

Coburg - Ein Arzt soll seine Patientin in seiner Praxis betäubt und anschließend vergewaltigt haben. Jetzt wird ihm der Prozess gemacht. Was der Doktor sagt:

Zum zweiten Mal binnen eines Jahres muss sich ein Dozent der Fachhochschule Coburg wegen eines Sexualdeliktes vor Gericht verantworten. Im Mai 2009 war der Facharzt für Psychiatrie vom Amtsgericht Coburg wegen sexuellen Missbrauchs einer psychisch kranken Studentin zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung wurde der 48-Jährige Ende des vergangenen Jahres aber frei gesprochen. Das Landgericht stufte die Beziehung aus dem Jahr 2006 als Liebesverhältnis ein.

In dem weiteren Prozess, der am Montag vor dem Landgericht Coburg begann, lautet der Vorwurf auf besonders schwere Vergewaltigung. Ebenfalls im Jahr 2006 soll der mittlerweile vom Dienst suspendierte Hochschullehrer in seiner Praxis eine heute 57 Jahre alte Frau mit einer Narkosespritze für 30 Minuten betäubt und während dieser Zeit vergewaltigt haben. Der Angeklagte wies die Vorwürfe zum Auftakt des Verfahrens zurück. “Das ist ein absurd unausgegorener Schwachsinn“, sagte der 48-Jährige. Und: “Ich habe noch nie ein so bösartiges Märchen gehört.“

Der Psychotherapeut teilte seit August 2005 seine Praxisräume mit der gebürtigen Ungarin, die Fußreflexzonenmassage betreibt. “Wir haben uns von Anfang an gut verstanden“, erinnert sich der Angeklagte, mit einer attraktiven Frau verheiratet ist. Um Ostern 2006 soll ihn seine Praxispartnerin spontan umarmt und geküsst haben, der Anfang einer zweimonatigen Affäre des Arztes mit der unscheinbar wirkenden geschiedenen 57-Jährigen. Am 12. Juni 2006 sollte der Psychiater ihre Rückenschmerzen behandeln. Doch statt eines Schmerzmittels hat er ihr laut Anklage ein Betäubungsmittel gespritzt. Der Angeklagte bestritt dies vehement. “Ich habe noch nie ein Narkosemittel angewandt und auch noch nie eine Spritze in meiner Praxis gehabt“, erklärte er.

Die Frau bestritt, dass sie ein Verhältnis mit dem Angeklagten gehabt habe. Sie bestätigte wiederholt den Vorwurf der Vergewaltigung. Sie hatte ihn bereits im Oktober 2006 angezeigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte damals einen Haftbefehl, die Haftrichterin lehnte dies jedoch wegen erheblicher Zweifel an der Aussage der Frau ab. Ihre erneute Anzeige gut zwei Jahre später begründete sie damit, dass ihr der Angeklagte wiederholt gedroht habe, sie zu töten, wenn sie an die Öffentlichkeit gehe.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil verkündet werden.

dpa

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