Gericht aus Bayern lässt 2G-Regel in bestimmten Geschäften fallen - und nennt Kinder als Grund

In Niedersachsen hat ein Gericht die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Ob die Maßnahme bald auch im Freistaat fällt? Zumindest in einigen Läden ändert sich die Regel wohl.
Update vom 18. Dezember, 16.24 Uhr: Nachdem ein Gericht in Niedersachsen die 2G-Regel im Handel gekippt hat, sorgt das Thema weiter für Diskussionen. Die Staatsregierung hat sich bereits dazu geäußert (siehe Erstmeldung). In Bayern scheint sich an dieser Corona-Maßnahme nun doch etwas zu ändern. Zumindest für bestimmte Geschäfte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Beschluss bekannt gegeben, dass „auch Spielwarengeschäfte der ‚Deckung des täglichen Bedarfs‘ dienen“.
Damit würden Spielwarengeschäfte nun doch uneingeschränkt nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch für Ungeimpfte öffnen dürfen, freut sich der Handelsverband Bayern in einer Mitteilung über den Beschluss. Das Gericht begründet diese Entscheidung wie folgt: „Obwohl das Angebot von Spielwarengeschäften im Regelfall keine lebensnotwendigen Bedarfsgüter umfasst, haben Spielwaren [...] jedenfalls für Kinder und zumal in der Weihnachtszeit (mindestens) dieselbe Bedeutung wie (für Erwachsene) Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte“.
Erstmeldung 17. Dezember, 20 Uhr: München - Ein Gericht in Niedersachsen hat die 2G-Regel im Einzelhandel für nichtig erklärt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus* nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht. Nach dem Urteil fordert der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) das Aus auch für Bayern. „Bund und Länder sollten 2G im Einzelhandel beenden. Es sollten wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen - natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept“, wird BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz in einer Mitteilung zitiert. Die bayerische Staatsregierung sieht das anders.
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2G-Regel im Einzelhandel soll in Bayern bestehen bleiben - „Wir sind mitten in der vierten Welle“
Lutz hatte zudem kritisiert, dass die Regelung für „unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel“ führe. „Während Grundversorger allen Kunden offenstehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit höchstem Kontrollaufwand öffnen. Und das, obwohl der gesamte Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.“ Den betroffenen Händlern drohe mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden.
Nachdem bereits die Bundesregierung bekannt gegeben hatte, an den Zugangsverboten für Ungeimpfte in weiten Teilen des Einzelhandels festzuhalten, äußerte sich nun auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). „Wir sind mitten in der vierten Welle der Pandemie, unsere Intensivstationen sind voll“, erklärte er der Deutschen Presse-Agentur in München*. Zudem stehe die Omikron-Variante vor der Tür und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) spreche schon von einer fünften Welle.
Video: Handel dafür: Kommen bald bundesweit die „2G-Bändchen“ beim Einkauf?
Holetschek: „Aufhebung von 2G-Regeln halte ich für unvernünftig“
„In diesem Umfeld die Aufhebung der 2G Regeln zu fordern halte ich für unvernünftig“, betonte Holetschek. Deshalb seien die aktuell getroffenen 2G/2G-Plus-Regelungen einschließlich der 2G-Regelung für den Einzelhandel aus Sicht der bayerischen Staatsregierung vor dem Hintergrund des weiterhin besorgniserregenden Infektionsgeschehens weiterhin geboten.
Hubert Aiwanger hatte zuvor im Gespräch mit Merkur.de zurückhaltend auf die geplante 2G-Pflicht im Handel reagiert. Er sei um die wirtschaftlichen Folgen besorgt. In der BR-Sendung „Jetzt red i“ stellte er am Mittwochabend (15. Dezember) jedoch Lockerungen für Bayern in Aussicht. Im Einzelhandel setzte er sich dafür ein, dass die Nachweise nur noch stichprobenhaft kontrolliert werden, wie es schon in einigen anderen Bundesländern der Fall ist. Wenn dann eine Geldstrafe droht, sei das Abschreckung genug, so der Chef der Freien Wähler. (tkip mit dpa) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA