Bundes-Notbremse: Ausgangssperre, Einzelhandel, Friseure - Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

Die Bundes-Notbremse kommt. Doch welche Corona-Regeln gelten ab Samstag (24. April) dann in Bayern? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.
München - Die Corona*-Zahlen in Deutschland sind hoch. Deshalb stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat einer Bundes-Notbremse zu. Ab dem Wochenende müssen sich die Menschen in Deutschland deshalb auf neue Corona*-Beschränkungen einstellen. Das entsprechende Infektionsschutzgesetz tritt an diesem Freitag in Kraft, in Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz* von über 100 in den vergangenen drei Tagen soll die Bundes-Notbremse ab Samstag (24. April) automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte.
Corona in Bayern: Söder plädiert für „Vorsicht und Umsicht“ - ein Regel-Überblick
Schon vor der Bundes-Notbremse gab es in Bayern strenge Corona-Regeln. Ministerpräsident Markus Söder (CSU*) sprach immer wieder von einem Kurs der „Vorsicht und Umsicht.“ Wie genau die Auswirkungen der Bundes-Notbremse auf die Regelungen in Bayern sind, war zunächst aber unklar. Weil Bayern in vielen Bereichen bereits gleiche oder sogar strengere Regeln hat, halten sich die Auswirkungen im Freistaat in Grenzen - ein Überblick über die ab Samstag geltenden Regeln.
Corona-Regeln in Bayern: Das gilt ab Samstag bei Friseuren, Fußpflegern und im Handel
- Friseure: Sie dürfen weiter öffnen. Ab einer Inzidenz von 100 müssen Kunden aber einen negativen Corona-Test* (maximal 24 Stunden alt) vorlegen. Kunden müssten laut Friseurinnung immer eine FFP2-Maske* tragen, Friseure bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske, ab 100 ebenfalls eine FFP2-Maske.
- Fußpfleger: Sie können ebenfalls weiter geöffnet bleiben. Ab einer Inzidenz von 100 wird auch hier ein negativer Test benötigt. Fußpfleger müssen bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske, ab 100 eine FFP2-Maske tragen.
- Einzelhandel: Wie bisher darf der Handel bei Inzidenzen unter 50 öffnen, zwischen 50 und 100 darf mit Termin eingekauft werden. Die Option, mit negativem Test und Termin einzukaufen, bleibt bestehen. Die Möglichkeit gibt es jedoch nur noch bei Inzidenzen zwischen 100 und 150 - bislang galt sie zwischen 100 und 200. Ab 150 ist nur noch die Abholung bestellter Waren möglich. Zudem dürfen weniger Kunden in die Geschäfte.
Corona-Regeln im Einzelhandel: Einkaufen mit Termin und Test „kümmerliche Angelegenheit“
In der Praxis ändert sich für den Handel aber wohl nicht viel, wie der Geschäftsführer des Handelsverbands, Bernd Ohlmann, sagte. Viele Landkreise seien schon bei Inzidenzen über 200 und das Konzept Einkaufen mit Termin und Test sei ohnehin eine „kümmerliche Angelegenheit“, auf die viele Händler freiwillig verzichteten.
Blumenläden, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Gärtnereien, die in Bayern zeitweise inzidenzunabhängig öffnen durften, bleiben im Freistaat geschlossen, obwohl die Bundes-Notbremse für sie Ausnahmen vorsieht. Hier hofft der Handelsverband aber auf eine Lockerung in der kommenden Woche.
Video: Bayern weicht von Bundes-Notbremse ab und verschärft Corona-Regel
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Bundes-Notbremse tritt in Kraft: Diese Corona-Regeln gelten in Bayerns Schulen
Weitere Regeln in Schulen und bei Dienstleisungen gelten wie folgt.
- Dienstleistungen: Bei der Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege ist zu differenzieren: Laut IHK Bayern sind solche Leistungen künftig ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr gestattet. Das Gesundheitsministerium betont, dass jedoch medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen inzidenzunabhängig zulässig seien. Leistungen von approbierten Ärzten, Heilpraktikern oder solche, die ärztlich verordnet wurden, seien also weiter erlaubt.
- Schulen: Hier ändert sich nichts. Ungeachtet des nun bundesweit verpflichtenden Grenzwertes für Distanzunterricht wechseln die Schüler:innen im Freistaat weiterhin schon früher an den heimischen Schreibtisch. In Bayern gibt es bereits ab einer Inzidenz von 100 statt 165 Distanzunterricht - Ausnahmen gibt es in erster Linie für die vierte und elfte Jahrgangsstufe sowie die Abschlussklassen.
Bei Inzidenzen unter 100 ist Präsenzunterricht mit Mindestabstand erlaubt - in der Regel bedeutet das Wechselunterricht. Unter 50 wäre es in Grundschulen erlaubt, auf den Abstand zu verzichten, diese Bedingung ist in Bayern derzeit aber nirgends erfüllt. Weiterhin dürfen Schüler:innen nur noch mit negativem Test in die Schule. - Kinderbetreuung: Eine wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte ist laut Gesundheitsministerium nicht mehr möglich.
Bundes-Notbremse kommt: Ausgangssperre - diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern
Die Bundes-Notbremse sieht auch eine nächtliche Ausgangssperre vor - dabei ist Bayern strenger. Von 22 bis 5 Uhr darf man Haus und Garten nicht verlassen. Ausnahmen sind berufliche Gründe, Notfälle, die Betreuung von Kindern oder Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung oder die Versorgung von Tieren. Auch sich alleine an der frischen Luft zu bewegen ist nach 22 Uhr nicht mehr erlaubt. Die Bundesnotbremse ließe dies bis Mitternacht zu. (kam/dpa) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA