Hier strenger, dort lockerer: Das sind die neuen Regeln für Bayern nach dem Notbremsen-Beschluss im Überblick
Schon vor der Bundes-Notbremse gab es in Bayern strenge Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Aber es geht immer noch strenger. Ein Überblick, was sich jetzt alles ändert.
München - Damit ist es offiziell. Mit der Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das bestehende Infektionsschutzgesetz um eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse* erweitert. Diese soll vorerst bis 30. Juli 2021 Bestand haben. Mit den nun einheitlichen Regeln soll die Corona-Pandemie* in ganz Deutschland in den Griff gebracht werden. Aber was konkret ändert sich jetzt für die Menschen in Bayern? Wir geben einen Überblick.
Corona-Notbremse in Bayern: Lockerung bei der Ausgangssperre
Noch sind die Regeln in der Bundes-Notbremse in Bezug auf Bayern mit Vorsicht zu genießen. Denn sie beinhalten tatsächlich einige Lockerungen für bestimmte Bereiche, die in der aktuell geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schärfer gehandhabt werden. Es könnte also sein, dass bei der Regierungssitzung in der kommenden Woche bei der einen oder anderen Regel noch einmal nachgeschärft wird. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU*) sagte bereits diese Woche in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung: „Bei der Notbremse geht es nicht um Lockerungen.“
Dennoch würde sich vorerst bei der umstrittenen Ausgangssperre für die Menschen in Bayern etwas ändern. Im Freistaat gilt derzeit, dass man bei einer 7-Tage-Inzidenz* von mindestens 100 nur noch mit triftigem Grund zwischen 22 und 5 Uhr das Haus verlassen darf. Das steht auch so in der Notbremse. Hier gibt es aber den Zusatz, dass man von 22 bis 24 Uhr noch einen nächtlichen Spaziergang unternehmen oder joggen gehen darf. Einzige Voraussetzung dabei - man tut es alleine. Doch ob das auch in Bayern gilt? Eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums teilte dem Bayerischen Rundfunk (BR) auf Anfrage bereits mit: „Sofern in Bayern bereits bisher schärfere Regelungen galten, bleiben diese aufrechterhalten“.
Corona-Notbremse in Bayern: Schärfere Regel für den Einzelhandel
Eine weitere Lockerung für Bayern wäre die Präsenzunterrichts-Regelung für Schulen gewesen. Die Bundes-Notbremse sieht hier Heimunterricht ab einer Inzidenz von 165 vor. Doch schon bevor die Notbremse im Bundestag am Mittwoch beschlossen wurde, sagte Herrmann dem Münchner Merkur: „Bayern bleibt bei der bisher gültigen und damit strengeren Regelung.“ Die Schüler seien durch das Coronavirus besonders gefährdet, fuhr der Staatskanzlei-Chef fort. Man sei es ihrer Gesundheit schuldig, den härteren Kurs zu fahren.
Aber Bayern kann nicht nur härter. Die Bundes-Notbremse beinhaltet sogar einen Punkt, den der Freistaat lascher handhabt. Und zwar geht es um den Einzelhandel. Hier gilt im Augenblick, dass man bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 beim Vorzeigen eines negativen Corona-Tests* - der nicht älter als 24 Stunden sein darf - mit „Click & Meet“ einkaufen gehen darf. Hier greift die Notbremse früher. Schon ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das „Click & Collect“-Verfahren zulässig. Das heißt, Waren können nur noch online bestellt und im Geschäft abgeholt werden. (tel) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA
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