Firma insolvent: Arbeiter sollen Lohn zurückzahlen
Mainleus - Für Ute Träupmann (53) klang es zunächst wie ein schlechter Witz: Im Schreiben einer Bamberger Anwaltskanzlei wurde die Mitarbeiterin der Firma Maintaldruck in Mainleus (Kreis Kulmbach) dazu aufgefordert, über 9000 Euro Lohn zurückzuzahlen.
Ihre Firma hatte Insolvenz angemeldet – und nun will der Insolvenzverwalter von den 40 Mitarbeitern, dass sie die Forderungen der Gläubiger befriedigen.
Das neue Insolvenzrecht steht tatsächlich auf der Seite der Anwälte (siehe unten)! Eingeschüchtert zahlte Ute Träupmann. Noch im Februar 2007 hatten sie und die anderen Beschäftigten zugestimmt, einen Monatslohn zu stunden, um die schlechte Auftragslage zu überbrücken. Träupmann zur tz: „Damit wollten wir unseren Beitrag zur Rettung leisten. Doch nun wird uns aus unserer Solidarität ein Strick gedreht – weil wir die schlechte wirtschaftliche Lage erkannt hätten, hätten wir eben schon damals kündigen sollen!“
Bei einer Mitarbeiterversammlung in Kulmbach machten die Beschäftigten der Mainleuser Firma ihrem Unmut Luft. Ehemalige Kollegen wie Karlheinz Schmidt (46) wurden inzwischen verklagt, weil sie sich der Zahlungsaufforderung verweigern. Der ehemalige Assistent der Geschäftsleitung: „Ich sehe das nicht ein. Für dieses Geld habe ich gearbeitet. Ich müsste einen Kredit für die Rückzahlung aufnehmen.“ Für ihn geht es um über 10 000 Euro!
Kurioserweise haben die Mitarbeiter die volle Rückendeckung ihres Ex-Chefs Matthias Hahn (41). „Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein, dass die Mitarbeiter ihr ohnehin verspätet gezahltes Gehalt zurückzahlen müssen. Sie haben durch Arbeitslosigkeit schon genug zu tragen.“
Der Insolvenzverwalter Robert Wartenberg in Kulmbach teilte per Brief mit, er habe die Verpflichtung zur insolvenzrechtlichen Anfechtung der Löhne. Eine außergerichtliche Einigung sei möglich, ein Verzicht auf die Zahlungsforderungen dagegen nicht. Nun hat die Justiz das Wort …
Lücke in der Verordnung
Wie schütze ich mich in einer Situation wie bei Maintaldruck? Florian Loserth, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Mühldorf: Drei Monate bis zur Insolvenz sind die Gehälter über das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur abgesichert. Keinesfalls sollte man länger ohne Gehalt arbeiten! Wie kommt es überhaupt zu der Situation? „Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen rückgängig machen, die vor dem Insolvenzverfahren vorgenommen wurden.“ Zahlungen eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantrag seien anfechtbar, wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte. In diesem Fall wurden die Arbeiter von der Situation der Firma informiert.
Quelle: tz