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Frau will nach Tod nicht in Sammelgrab geschüttet werden - und verliert

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Ingrid Hannemann würde sich gerne nach ihrem Tod einäschern lassen - nach zwei Jahren käme sie dann aber in ein Sammelgrab am Olchinger Friedhof. Sie klagte dagegen. Jetzt fiel das Urteil.

Olching - Für Ingrid Hannemann, geht es um die Frage, wie sie später einmal selbst beerdigt werden will. „Können Sie sich vorstellen, dass sie einmal verbrannt werden?“, fragt der Richter des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs sie an diesem Mittwoch. Die 60-jährige Olchingerin antwortet mit einem knappen „Ja“ und fügt später hinzu: Ihr gehe ihr darum, dass auch die „postmortale Würde“ eingeäscherter Menschen gewahrt bleibe. 

Für sie ist klar: Die Verwaltung der Stadt Olching verstoße mit ihrer Friedhofssatzung gegen die Totenruhe. Denn auf den dortigen Friedhöfen gilt nur eine Ruhefrist von zwei Jahren für Urnen. Anschließend wird die Urne von der individuellen Grabstätte in einen Gruppengrab verbracht. Hannemann sieht hier eine Benachteiligung für Menschen, die sich nach ihrem Tod einäschern lassen. Schließlich belaufe sich die Ruhefrist für in der Erde bestattete Verstorbene laut Satzung auf zwölf Jahren – vorher dürfen diese im Regelfall nicht verlegt werden. 

In Nordrhein-Westfalen gilt dagegen sowohl für Erd- als auch für Feuerbestattete die gleiche Frist – eine entsprechende Regelung wünscht sich Hannemann auch für den Freistaat. „Die ist toll“, sagt sie. 

Deshalb zog sie vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München – doch nach nicht einmal einer Stunde Verhandlung weist das Gericht ihre Klage ab. Die Totenruhe sei durch die Satzung der Stadt Olching nicht gefährdet, so das Gericht. Es sei ja davon auszugehen, dass die Umbettung der Urnen „pietätsvoll“ erfolge, so der Vorsitzende Richter. 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch eine Revision zugelassen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Hannemann sagt gegenüber unserer Zeitung, sie erwäge durchaus, in die nächste Instanz zu gehen. „Zunächst einmal muss ich das Urteil jedoch prüfen“; sagt die auf Bestattungsrecht spezialisierte Anwältin, die sich vor Gericht selbst vertritt. 

Sie hofft, dass ihre Klage eine „politische Debatte auslösen könnte“. Der Freistaat müsse nun handeln. 

Ein Vertreter der Stadt Olching berichtet dagegen vor Gericht, die Umbettung einer Urne sei „ganz normal“. Die Zwei-Jahres-Frist sei „kein Verstoß gegen die Menschenwürde“. Von der laut Kommune bestehenden Möglichkeit, die Zeit am Ruheplatz zu verlängern, würden die Hinterbliebenen ohnehin keinen Gebrauch machen. 

Hannemann sagt, dagegen ihr sei keine andere Kommune bekannt, die eine so kurz Frist wie 24 Monate in ihrer Satzung verankert habe. Ihr geht es auch um die Angehörigen der Eingeäscherten.  

Zuletzt war in einigen europäischen Ländern die gesetzliche Totenruhe gelockert worden – in Deutschland gelten hier jedoch noch immer strenge Gesetze. 

Vor Beginn des Verfahrens war Hannemann noch optimistisch gewesen. „Ich hoffe heute auf einen Sieg“, sagte sie am Mittwochmorgen. Derzeit würden Eingeäscherte in der Satzung wie Abfall behandelt, sagte sie. 

Das sah das Gericht offenbar anders. Und so wird in den zu Olching gehörenden Friedhöfen wohl erst einmal alles beim Alten bleiben.

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