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Potenzmittel der „größte Scheiß“ - jetzt drohte Geretsrieder deswegen auch noch Gefängnis

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Geretsried - „Liebe machen wie mit 18“: So pries ein Online-Handel einen Potenz-Spray aus seinem Sortiment an. Jetzt stand ein enttäuschter Kunde vor Gericht.

Geretsried/Wolfratshausen - Weil es im Bett nicht mehr so recht funktionierte, wollte ein Geretsrieder (53) sein bestes Stück mit chemischer Unterstützung aufrichten. Deshalb bestellte er bei einem Schweizer Online-Versandhandel drei Dosen „Power Spray“ zum Preis von zusammen 84,90 Euro. Die Ware wurde ihm am 30. August 2016 geliefert. Auf die Begleichung der Rechnung wartet der Lieferant bis heute. Deshalb musste sich der gelernte Kfz-Mechaniker wegen Betrugs vor Gericht verantworten.

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„Der größte Scheiß“ 

Die Staatsanwaltschaft unterstellte dem Beschuldigten, von vorneherein in der Absicht gehandelt zu haben, das Spray nicht bezahlen zu wollen. Doch damit war der Geretsrieder nicht einverstanden. „Es stimmt alles soweit“, räumte er den Sachverhalt zwar weitgehend ein. „Ich habe es absichtlich nicht bezahlt. Aber nur, weil sie falsche Versprechungen gemacht haben“, erläuterte der Angeklagte. Man müsse nur das Mittel auf den Penis sprühen und könne „Liebe machen wie mit 18“ habe die Werbung versprochen. „Aber das war der größte Scheiß“, echauffierte sich der 53-Jährige. „Man verlässt sich darauf, weil man eh schon gehandicapt ist, und dann so was.“

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Beim Gericht erntete der Mann dafür nur verständnisloses Kopfschütteln. „Das könnte man sich doch fast denken, dass das nicht funktioniert. Da muss ich doch völlig blauäugig oder besoffen sein, dass ich so was glaube“, gab Richter Helmut Berger zu bedenken. Und wenn man es trotzdem ausprobieren wolle, müsse man es auch bezahlen.

Staatsanwältin: „Nun ist das Maß voll“

Die Betrugsabsicht sah die Staatsanwaltschaft unter anderem dadurch belegt, dass der Gerichtsvollzieher zu jener Zeit mehrmals auch wegen geringerer Beträge bei dem Geretsrieder vorstellig geworden war. Dass unter seinen insgesamt 16 Einträgen im Bundeszentralregister bereits mehrere Verurteilungen wegen Betrugs zu finden waren, sprach ebenfalls gegen den Angeklagten.

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„Nun ist das Maß voll“, stellte die Staatsanwältin fest und beantragte, den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung zu verurteilen. Wegen des vergleichsweise geringen Werts der Potenzsprays hielt Richter Helmut Berger trotz der zahlreichen Vorstrafen „letztmalig“ eine Geldstrafe für ausreichend, und zwar in Höhe von 3600 Euro (90 Tagessätze à 40 Euro). 

Rudi Stallein

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