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Gericht verurteilt Imam wegen Hartz-IV-Betrugs

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Salafisten – wie hier in Solingen – bereiten auch Sicherheitsbehörden Probleme. © dapd

Rosenheim - Er soll ein Salafist sein, ein radikaler Islamist also. Deshalb fand nun ein Prozess vor dem Rosenheimer Amtsgericht unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt.

Dabei wurde der Nordafrikaner (37) ebenso wie seine Lebensgefährtin (27) wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt – ausgesetzt jeweils zur Bewährung.

Der Araber war nach dem Abitur nach Deutschland gekommen. Er hatte laut des Oberbayerischen Volksblatts in Düsseldorf ein Soziologiestudium begonnen, dieses abgebrochen und dann 2007 Asyl beantragt. Seit 2001 lebt er im Kreis Rosenheim. Er schlug sich als Bauarbeiter durch, machte aber auch eine Ausbildung zum Imam, zum Vorbeter. Seit 2010 liest er in einer Rosenheimer Moschee aus dem Koran und hält Predigten.

Über vier Jahre lang hatte das nach islamischem Ritus verheiratete Paar – nach deutschem Recht eine eheähnliche Beziehung – immer wieder Hartz IV beantragt und auch bewilligt bekommen. So kassierten der Prediger und seine Lebensgefährtin fast 11 000 Euro Hilfe vom Staat – und das zu Unrecht. Denn beim ersten Antrag auf Arbeitslosengeld II verschwiegen sie Nebeneinkünfte ebenso wie in späteren Neuanträgen, bei denen stets nach Zusatzeinkommen gefragt wird.

Sie hatten sich darauf spezialisiert, ausländische Patienten, die sich in Deutschland ärztlich behandeln lassen, aber kein Deutsch sprechen, während des Aufenthalts zu betreuen. Dass sie dieser Tätigkeit nachgingen, hatten die Beiden nie erwähnt. Die durchaus fetten Honorare für Übersetzerdienste und Dienstleistungen kassierten sie stets in bar. Erst ein anonymer Hinweis rief die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Rosenheimer Hauptzollamtes auf den Plan – und der Schwindel flog auf.

Im Zuge der Ermittlungen wurden auch verbotene frauenfeindliche Bücher gefunden – öffentlich ausgelegt in der Moschee. Auch das machte der Staatsanwalt dem Imam im Prozess zum Vorwurf. Unter anderem wird in den Büchern zur körperlichen Misshandlung von Frauen aufgerufen, um sie zu „züchtigen“. Der Imam behauptete jedoch, dass er dafür nicht verantwortlich sei. Die Broschüren seien im Frauenraum ausgelegen, dort habe er keinen Zutritt gehabt.

ls

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