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Heldin darf Teil des Preisgelds behalten

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Würzburg - Fast ein komplettes Happy End für die mit dem "XY-Preis" ausgezeichnete Caroline Küchle-Maas. Sie darf einen Großteil ihres Preisgelds behalten. Zunächst hatte es geheißen, sie könne das Geld nicht annehmen.

Sie brachte im Alleingang einen Neonazi vor Gericht und wurde dafür mit dem auf 10 000 Euro dotierten „XY-Preis – Gemeinsam gegen das Verbrechen“ belohnt. Doch da Caroline Küchle-Maas (47) Hartz IV bezieht, sollte sie das Geld wieder abgeben (tz berichtete). Nun aber darf sie hoffen.

Bundessozialministerin Ursula von der Leyen kündigte im ZDF an, dass von den 10 000 Euro nur 3000 Euro mit dem Hartz-IV-Satz verrechnet würden. 7000 Euro bleiben also der Mutter. „Das hilft den Kindern und mir wirklich sehr viel weiter“, sagte Küchle-Maas der Mainpost. Sie könne die Entscheidung verstehen und trauere den 3000 Euro auch nicht nach. Ab Januar wird die couragierte Frau wohl eh kein Hartz IV mehr beziehen. Dann wird sie 20 Wochenstunden arbeiten anstatt derzeit zehn. Küchle-Maas: „Es macht mich sehr glücklich, dass ich kein Hartz IV mehr brauche und auf eigenen Füßen stehen kann.“

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