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Hitlergruß gegenüber dunkelhäutigen Passanten

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Bad Tölz/Wolfratshausen - Deutlich zu viel Alkohol lockerte zwei Tölzer Obdachlosen die Zungen und bescherte ihnen einen Termin beim Strafrichter. Sie mussten sich wegen „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verantworten.

Am 3. August vorigen Jahres gegen 15.30 Uhr zechten Konrad M. (49) und Sebastian B. (28, Namen geändert) auf einer Bank in der Bahnhofstraße. Dabei sollen sie mindestens dreimal – unter anderem gegenüber einer Familie mit Migrationshintergrund – den rechten Arm zum Hitlergruß ausgestreckt und laut „Adolf Hitler“ geschrieen haben.

Beide beteuerten vor Gericht, weder politisch rechts orientiert zu sein, noch irgendwelche Sympathien für den Nationalsozialismus zu hegen. „Ich fand das eher lustig. Das Ganze ist aus einer Blödelei entstanden, die Hitlerworte waren eher wie ein kindlicher Scherz“, faselte der 49-jährige M., der einen etwas wirren Eindruck machte. Er räumte jedoch ein, das ihm „nüchtern betrachtet“ die Aktion peinlich sei.

Die ganze Geschichte und das Urteil lesen Sie hier auf Merkur.de.

Rudi Stallein

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