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Holocaust geleugnet: Angeklagte (81,91) verurteilt

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München - ­ Eine 81-Jährige und ihr 91 Jahre alter Bekannter haben eine den Holocaust leugnende Schrift verfasst und an Schulklassen verteilt. Jetzt wurden sie verurteilt:

Zudem bekam die Ex-Vorsitzende des verbotenen rechtsextremen Vereins “Collegium Humanum“ eine Geldauflage von 1000 Euro.

Die Seniorin hatte in der von ihr verfassten Broschüre “Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht“ den Holocaust an den Juden im Dritten Reich geleugnet. Ihr 91-jähriger Mitangeklagter, der seinen Namen für die Herausgabe der Hetzschrift zur Verfügung gestellt hat, bekam wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 600 Euro. Die Staatsanwaltschaft hat für die 81-Jährige neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung und für den Mitbeschuldigten 1350 Euro Geldstrafe gefordert. Unter Bezug auf das Grundrecht der Meinungs- und Kunstfreiheit plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Die 81- Jährige, die mit dem rechtsextremen Anwalt Horst Mahler auch im Vorstand des verbotenen “Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ saß, hat in ihrem Schlusswort noch einmal die Strafbarkeit ihres Textes bestritten. Sie beantragte die “Klärung des Begriffes Holocaust, die immer noch aussteht“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Strafkammer hat sich nach den Worten des Vorsitzenden Richters Norbert Riedmann mit der Strafaussetzung zur Bewährung im Fall der 81-Jährigen “schwer getan“. Er habe “massive Zweifel“, dass die mehrmals einschlägig vorbestrafte Angeklagte ihre Auffassung noch ändere. “Dazu ist sie zu tief verwurzelt.“ Sie dürfe ihre freie Meinung haben - bestraft werde sie für deren Veröffentlichung.

Die Meinungsfreiheit ist laut Urteilsbegründung nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze und des Grundgesetzes geschützt. Sie dürfe nicht geeignet den öffentlichen Frieden stören. Auch Kunst sei “nicht schrankenlos“, betonte Riedmann unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Der Paragraf 130 ­ Volksverhetzung ­ des deutschen Strafgesetzbuches sei auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt worden. “Was Sie hier angeführt haben, war teilweise sehr schwer zu ertragen“, wandte sich der Richter an die Angeklagte. Die Angeklagte hatte unter anderem geäußert, sie sei “keine Expertin für Gaskammern, aber Sie auch nicht“.

dpa

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