Katastrophe von Kaprun: Manipulierte Gutachten?

Wien/Übersee - Der Streit um die Gletscherbahn-Katastrophe von Kaprun geht weiter. Jetzt geht der Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wien/Übersee – Neun Jahre nach der Gletscherbahnkatastrophe von Kaprun ist der Fall noch immer nicht vollständig aufgeklärt. Nun wollen einige Hinterbliebene vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Sie entschieden sich zu dem Schritt, nachdem am vorigen Mittwoch die Staatsanwaltschaft Linz ein Strafverfahren gegen vier Gutachter im Kaprun-Prozess eingestellt hatte, berichtet das Magazin „Der Spiegel“. Am 11. November 2000 starben 155 Wintersportler bei einem Feuer im Tunnel der Bahn im österreichischen Bundesland Salzburg. 37 der Toten stammten aus Deutschland, darunter waren auch Opfer etwa aus Übersee (Landkreis Rosenheim), Ruhpolding (Landkreis Traunstein) und Berchtesgaden.
Im März hatten Stuttgarter Sachverständige eine Anzeige gegen die österreichischen Gutachter erstattet, weil diese unter anderem Beweismittel unterschlagen haben sollen. Die Oberstaatsanwaltschaft in Linz sagte der Presseagentur APA, dass nicht bewiesen werden konnte, ob die Expertisen vorsätzlich falsch erstellt wurden.
Bereits 2004 hatte ein Gericht in Salzburg alle 16 Angeklagten im Verfahren um die Katastrophe freigesprochen. Dieses Urteil stützte sich auf ein Gutachten, wonach niemandem die Gefahr eines Brandes in der Standseilbahn bewusst gewesen sein konnte. Die Berufung brachte auch kein anderes Ergebnis. „Ich verkrafte es als Jurist nicht, dass ein Rechtssystem so missbraucht wird wie in diesem Fall bei uns in Österreich“, sagte der Wiener Rechtsanwalt Gerhard Podosovnik dem „Spiegel“. Er vertritt 80 Hinterbliebene und plant jetzt den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Im Juni 2008 schloss eine Schiedskommission mit 451 Überlebenden und Hinterbliebenen einen Vergleich ab und begann, insgesamt 13,9 Millionen Euro an Entschädigungen auszuzahlen.
Nach Auffassung der ermittelnden Behörden in Österreich hatte ein nachträglich im Führerhaus eingebauter Heizstrahler die Gletscherbahn entflammt. Kaum sichtbare Haarrrisse im Kunststoffmantel des Geräts sollen dazu geführt haben, dass der bei den Fahrten durchgerüttelte Apparat heruntergebrochen war – der Heizlüfter war für Fahrzeuge verboten. Der Heizstab entflammte das Gehäuse. Die Hydraulikleitung, in der Bremsöl unter Hochdruck stand, platzte und spie Feuerbälle aus, in denen die meisten Fahrgäste erstickten und angeblich bis zur Unkenntlichkeit verbrannten. Nur zwölf Menschen konnten rechtzeitig aus dem Tunnel fliehen und überlebten das Inferno.
Laut „Spiegel“ scheint nach deutschen Polizeiermittlungen allerdings festzustehen, dass der Freispruch für die 16 Angeklagten ein Urteil voller Fehler war. Die deutschen Beamten gehen davon aus, dass nichts für einen Defekt am Heizstrahler spricht – und dass etwas anderes die Katastrophe von Kaprun auslöste. Die Urteile in dem Fall seien möglicherweise Justizskandale, schreibt das Magazin.
Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg stellte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn aufwendige Untersuchungen an. Es sei zu dem Schluss gekommen, dass die Gutachten im österreichischen Verfahren falsch waren und die Sachverständigen geschlampt haben. Nicht nur das. Es stehen noch schlimmere Vorwürfe im Raum: Die Ermittler würden sogar andeuten, dass die Gutachter manipuliert haben könnten.
dpa/gut