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Lebenslang für Mord aus Rache

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Nürnberg/Neumarkt - Ein 44 Jahre alter Mann ist wegen Doppelmordes an seinem Schwiegervater und seinem Schwager vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Ein 44 Jahre alter Mann ist wegen Doppelmordes an seinem Schwiegervater und seinem Schwager vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der gebürtige Kosovo-Albaner die Männer aus Rache tötete. Er habe es als ehrverletzend empfunden, dass sich seine Frau von ihm getrennt hatte. Er habe deshalb den Plan gefasst, die männlichen Familienmitglieder der Frau auszulöschen, hieß es beim Urteilsspruch am Donnerstag.

Der 44-Jährige hatte zwar zugegeben, seinen Schwiegervater und dessen Sohn mit Messerstichen in einer Wohnung in Neumarkt getötet zu haben. Er sprach allerdings von Notwehr. Der Angriff sei vom Schwiegervater ausgegangen, von dem er sich angesichts der Ehekrise eine Vermittlung zu seiner Frau erhofft habe. Der 65-Jährige habe ihm Pfefferspray in die Augen gesprüht. Anschließend habe dessen 26 Jahre alter Sohn mit einem Küchenbeil auf ihn eingeschlagen. Ihm sei nichts anderes übrig geblieben, als sich mit dem Messer zu verteidigen.

Richter glaubten nicht an Notwehr

Die Richter glaubten das nicht. Die Indizien sprächen eindeutig gegen die Notwehr-Version. Ermittler hatten in der Wohnung des Mannes einen Brief mit der Überschrift „Ein besonderer Tag“ gefunden. Darin habe der 44-Jährige die Bluttat aus Rache angekündigt. Außerdem stamme die Tatwaffe aus seinem eigenen Messerset. Wer extra ein Messer zu einem Gespräch mitnehme, könne keine friedlichen Absichten haben, meinte der Vorsitzende Richter.

Polizisten hatten den Kosovo-Albaner am 29. Januar 2013 blutüberströmt im Treppenhauses des Mehrfamilienhauses in Neumarkt aufgefunden. Später fanden sie in der angrenzenden Wohnung die Leichen der beiden Männer. Die Verteidigung hatte die Verletzungen des 44-Jährigen als Beweis für eine Notwehr-Situation ins Spiel gebracht. Ein Gutachten ergab allerdings, dass er sich die Verletzungen sehr wahrscheinlich selbst zugefügt hat.

In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte bei den Angehörigen der Opfer mit den Worten: „Es tut mir leid. Ich wäre lieber selbst auch tot.“

Das Gericht stellte, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, die besondere Schwere der Schuld bei dem 44-Jährigen fest. Damit kommt er nach 15 Jahren Haft nicht frei. Nach dem Urteil kam es im Gerichtssaal zu einem Handgemenge zwischen mehreren Zuhörern. Justizbedienstete mussten eingreifen.

dpa

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