Milch darf nicht in den Ausguss

Kempten - Milch darf nicht in die Kanalisation geschüttet werden. Dies wissen offensichtlich etliche Bauern nicht, die sich im Milchstreik befinden.
“Uns sind Fälle bekannt, in denen die Milch einfach in die Kanalisation oder in Gewässer geschüttet wird“, sagte Helmut Weis, stellvertretender Leiter des Wasserwirtschaftsamtes in Kempten. Landwirten, die ihre Milch verbotenerweise in die Kanalisation schütten, drohen neben einer Strafanzeige auch hohe Schadenersatzklagen. “Das können je nach Größe von Kläranlagen zigtausende Euro sein.“
Milch im Abwasser führe zu einer erheblichen organischen Belastung für Kläranlagen und Gewässer. “Das kann zum kompletten Ausfall einer Anlage führen und im Bach Fischsterben verursachen.“ Wenn Kläranlagen ihr gereinigtes Abwasser in Gewässer einleiten und dabei bestimmte Grenzwerte überschreiten, kämen auf die Betreiber hohe Kosten zu, sagte Weis. In einigen Kläranlagen im Allgäu sei die Milch bereits optisch erkennbar. Nach Angaben der Kemptener Behörde ist es aber bisher noch zu keiner Betriebsstörung gekommen.
Weis erklärte, dass Milch eine sauerstoffzehrende Wirkung habe, wodurch die Bakterienkultur in Kläranlagen geschädigt werde. “Die Reinigungsleistung sinkt dadurch dramatisch ab.“ Auch in Gewässern könne es zu Problemen kommen, da die Milch auch dort einen verminderten Sauerstoffgehalt verursache. “Die Bäche verlieren ihre Selbstreinigungskraft und sind als Lebensraum gefährdet.“ Durch die Schneeschmelze, die derzeit für hohe Wasserstände sorgt, seien in Allgäuer Gewässern bislang jedoch keine Probleme aufgetreten.
Milch, die nicht ausgeliefert wird, gehört nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes in Güllegruben oder Biogasanlagen. Sollte der Boykott bayerischer Bauern über mehrere Wochen gehen, könne die Milch allerdings auch der Gülle schaden. “Mit erhöhtem Fettgehalt ist Gülle als Düngemittel nicht geeignet.“
Quelle: DPA