Nach heftiger Watschn: 22-jähriger Peitinger muss 3600 Euro zahlen
Eine Ohrfeige, die er seinem Freund verpasste, kam einem 22-jährigen Peitinger teuer zu stehen. Für die Körperverletzung erhielt er eine Geldstrafe von 3600 Euro. Trotzdem war er erleichtert über das Urteil.
Peiting – An sich war der Freund des Angeklagten einverstanden mit einer Watschn, wie er selbst vor Gericht zugab. „Ich hab‘ ihm gesagt, bei der nächsten Lüge darfst du mir eine schmieren“, sagte der 23-Jährige freimütig. Das nahm der Angeklagte im März diesen Jahres wörtlich. In einer Einrichtung für betreutes Wohnen kam es zu einem Streit zwischen den Freunden. Es ging, wie so üblich, um eine Freundin und eine Ex-Freundin, die der Geschädigte in den Augen des Angeklagten schlecht behandelt haben soll. Er stellte seinen Freund zur Rede und hatte das Gefühl, dass dieser ihm nicht die Wahrheit sagen würde. „Immer lügt er mich an, wenn ich ihm helfen soll“, sagte der junge Mann aus. Und somit versetzte er seinem Kumpel eine Ohrfeige, die dessen Ohr traf und so fest war, dass der 23-Jährige zu Boden ging und zwei Wochen Hörprobleme hatte. Das Ganze wurde zur Anzeige gebracht.
Dem Angeklagten tat die Ohrfeige zwar wirklich leid, er hatte sich auch bei seinem Freund entschuldigt. Aber er gab auch ganz offen zu, es gewohnt zu sein, seine Konflikte in dieser Form zu lösen. Er sei aufgewachsen mit Schlägen seitens seiner Eltern, wenn ein Streit geklärt werden musste, so der junge Mann. Die zehn Eintragungen im Bundeszentralregister, die die Vorsitzende Richterin Karin Beuting dann verlas, spiegeln das wider. Einschlägige Vorstrafen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, das Führen einer Schusswaffe und andere Taten sind verzeichnet. Eine neunmonatige Jugendstrafe hat der 22-Jährige schon hinter sich.
Die Staatsanwaltschaft forderte daher wegen der ihrer Ansicht nach hohen kriminellen Energie und der Rückfallgeschwindigkeit eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung, während der Verteidiger unter anderem auf Grund der ersten Straftat seines Mandanten im Erwachsenenstrafrecht noch einmal eine Geldstrafe beantragte. „Er sieht sehr wohl den Ernst der Lage“, sagte er.
Die Richterin entschied sich für die Geldstrafe, die in ihrer Höhe umgerechnet einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe entspricht. Sie berücksichtigte bei ihrem Urteil unter anderem auch die harten Erziehungsmaßnahmen, die der junge Mann in seiner Kindheit erlebt hat. Aus ihren Akten ging hervor, dass den Eltern deswegen sogar das Sorgerecht entzogen worden war. „Irgendwann ist aber Schluss, dann wandern Sie ins Gefängnis“, mahnte die Richterin nach ihrem Urteil. Und sie riet dem jungen Mann, einen sozialpsychologischen Dienst aufzusuchen, um zu lernen, wie man mit Konflikten umgehen kann ohne zu schlagen.
Von Regina Wahl-Geiger