Nicht so einfach: Schadensersatz gegen Experten

München - Wer eine Schadensersatzklage gegen Gerichts- und Sachverständige durchsetzen will, muss sich auf die Hinterbeine stellen. Wie man trotzdem eine Chance hat:
Für Schadensersatzklagen gegen Gerichts- Sachverständige gibt es hohe Hürden. Ein Sachverständiger kann nur dann wegen eines falschen Gutachtens verklagt werden, wenn schon im Prozess mit allen Mitteln gegen das Gutachten vorgegangen wurde. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München vom Freitag (Az.: 281 C 34656/08) hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um ein Sachverständigen- Gutachten über ein Blechdach. Der Vermieter klagte, seine Mieter hätten das Dach bei Umbauarbeiten beschädigt. Die Mieter argumentierten, das Blechdach sei nicht genügend abgedeckt worden. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass die Schäden eher auf Umwelteinflüsse und nicht auf Bauarbeiten zurückzuführen seien.
Der Vermieter hielt diese Einschätzung für falsch, der Mietrichter wies seine Klage aber ab. Daraufhin verlangte der Vermieter vom Sachverständigen Schadensersatz in Höhe von 2884 Euro - die Kosten für die Reparatur des Daches. Begründung: Sein Gutachten sei falsch, er habe die Schäden falsch beurteilt.
Der Sachverständige wies die Vorwürfe zurück, der Vermieter klagte nun gegen den Sachverständigen. Das Zivilgericht wies die Klage aber ebenfalls ab. Ein gerichtlicher Sachverständiger hafte nur, wenn ein falsches Gutachten erstellt worden sei und die Fehler auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhten. Voraussetzung für Schadensersatz sei zudem, dass im Prozess mit allen Mitteln versucht wurde, gegen das Urteil vorzugehen. In diesem Fall habe das nicht zugetroffen.
dpa