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Ein Oachkatzl ist kein Jagdwild

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Kein Wild: ein Eichhörnchen © dpa

Coburg - Ein bayerisches Gericht hat jetzt Bahnbrechendes festgestellt: Eine Kollision mit einem Eichhörnchen fällt nicht unter die Kategorie Wildunfall.

Ein solcher Unfall ist somit auch nicht durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg die Klage einer Autofahrerin abgewiesen. Sie hatte behauptet, ihr sei ein Tier in der Größe eines Hasen unter die Vorderräder ihres Wagens gekommen. Dadurch sei ihr Auto ins Schleudern geraten und bei dem Unfall völlig zerstört worden. Die Frau wollte neben den gewährten 1000 Euro noch weitere 6000 Euro erstreiten.

Die Versicherung hatte das mit der Begründung abgelehnt, die Klägerin sei nicht mit Jagdwild kollidiert. Deshalb liege auch kein Wildunfall vor. Mit Hilfe eines DNA-Analyse stellte das Gericht nach Angaben vom Freitag fest, dass die Tierhaare am Fahrzeug eindeutig von einem Eichhörnchen stammten und wies die Klage ab. (Az. 23 O 256/09 vom 29. Juni 2010).

dpa

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