Prozess um getöteten Streitschlichter - Angeklagter räumt Tat ein
Ansbach - Er hatte noch mäßigend auf einen betrunkenen und aggressiven Jugendlichen einwirken wollen - dafür hat im mittelfränkischen Bechhofen ein 65 Jahre alter Mann mit seinem Leben bezahlen müssen. Der angeklagte 24-Jährige zeigte sich geständig und reumütig.
Mit einem Geständnis des reumütigen Angeklagten hat am Montag in Ansbach der Prozess um die Tötung eines 65 Jahre alten Streitschlichters begonnen. Unter Tränen entschuldigte sich der 24-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Ansbach bei der Familie des Opfers. „Das Ganze tut mir sehr leid“, sagte er zum Prozessbeginn.
Der 65-Jährige hatte versucht, Mitte Juli 2015 bei einer Rangelei im mittelfränkischen Bechhofen mäßigend auf den 24-Jährigen einzuwirken. Der Angeklagte soll den 65-Jährigen dann aber so heftig gestoßen haben, dass dieser stürzte und mit dem Hinterkopf auf eine Bordsteinkante fiel. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
„Es tut mir leid, was ich gemacht habe“, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Landgericht. „Ich habe lange Zeit im Gefängnis darüber nachgedacht. Die Bilder vom Opfer aus der Akte verfolgen mich.“ Eine Tochter des 65-Jährigen kennt der junge Mann nach seiner Aussage schon sehr lange. In ihre Richtung gewandt schluchzte er: „Ich wollte nicht, dass dein Papa stirbt.“
Er habe am Tag der Tat mit seiner Freundin einen Streit gehabt, berichtete der Angeklagte weiter. Er habe Angst gehabt, dass sie Schluss macht, deswegen trank er in einer Gaststätte sehr viel. Laut Anklage soll der junge Mann auf Streit aus gewesen sein.
Vier Freunde versuchten, ihn zu beruhigen. Einer von ihnen sagte vor Gericht, dass er den 24-Jährigen mit seinen Kumpels in der Nähe der Gaststätte noch festhalten wollte. „Er war schon sehr laut“, sagte der 26-Jährige. Dann habe sich der Angeklagte aber losgerissen.
Der Freund sah nur noch, wie der Mann den 65-Jährigen nur ein paar Meter weiter gegen den Oberkörper stieß. Das Opfer soll laut Anklage vorher noch versucht haben, den jungen Mann zu beruhigen. Der Angeklagte selbst kann sich daran aber nicht mehr erinnern. Dass der 65-Jährige zu Boden ging und starb, habe er nicht mitbekommen. Erst am Morgen nach der Tat schrieb dem Angeklagten sein Cousin eine SMS und informierte ihn über den Tod des Mannes.
Bei dem Prozess geht es auch um die Schuldfähigkeit des Angeklagten und um eine mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Urteil soll voraussichtlich am 3. Februar fallen.
dpa