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Rettungssanitäter darf Job weiter ausüben

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Neustadt/Nürnberg - Weil sie bei einem Epilepsieanfall eines Patienten einschritten und ihm Medikamente verabreicht hatten, haben zwei Rettungsassistenten ihren Job verloren. Der Fall ging nun vor Gericht.

Ein Rettungsassistent, dem wegen der geplanten Gabe eines notwendigen Medikaments gekündigt worden war, behält seinen Arbeitsplatz. Man habe sich außergerichtlich auf eine Weiterbeschäftigung geeinigt, teilte das Bayerische Rote Kreuz (BRK) am Montag mit. Hintergrund des auch vor dem Arbeitsgericht Nürnberg geführten Streits sind die uneinheitlichen Regelungen zur Medikamentengabe durch Rettungssanitäter. Diese dürfen bei Gefahr für den Patienten durchaus Medikamente verabreichen, sofern kein Notarzt vor Ort ist. Allerdings wird diese Regelung selbst innerhalb Bayerns völlig unterschiedlich gehandhabt.

Der BRK-Kreisverband Neustadt/Aisch hatte dem Rettungsassistenten sowie einem Kollegen fristlos gekündigt, weil sie im Juli unabhängig voneinander bei besonders langandauernden und damit lebensgefährlichen Epilepsieanfällen einschritten. Die Begründung damals: Sie hätten ihre Kompetenzen überschritten. In anderen Kreisverbänden wäre das Handeln der beiden erfahrenen Sanitäter jedoch gutgeheißen worden.

Diese Situation habe „zu intensiven Diskussionen über die Rechte und Pflichten von nicht-ärztlichem Personal des Rettungsdienstes in Bayern geführt“, hieß es nun vom BRK. Es bestehe sowohl im Freistaat als auch darüber hinaus ein Regelungsdefizit. Der von der Kündigung betroffene Sanitäter wird nun bei einem anderen Kreisverband des BRK weiterbeschäftigt. Sein Kollege hatte schon im vergangenen Jahr mit seinem Arbeitgeber einen Vergleich über die Konditionen seines Ausscheidens geschlossen.

dpa

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