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Rottenbuch: Geldstrafe nach tödlichem Unfall

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An der Kreuzung in Rottenbuch verursachte die 39-jährige Rottenbucherin am 23. Juli 2008 einen Unfall, an dessen Folgen ein 63-jähriger Rollerfahrer starb (Archivbild). © Herold

Rottenbuch - Weil sie bei einem Unfall den Tod eines 63-jährigen Rollerfahrers verursacht hat, muss eine Rottenbucherin (39) jetzt 4200 Euro Geldstrafe zahlen. Ein zunächst verhängtes Fahrverbot wurde zurückgenommen.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte der Weilheimer Amtsrichter in einem Einspruchsverfahren eine 39-jährige Frau aus Rottenbuch zu einer Geldstrafe von 4200 Euro. Am 23. Juli 2008 um 10.25 Uhr fuhr die Angeklagte mit ihrem Auto auf der Staatstraße 2058 in Richtung Böbing.

Im Gemeindegebiet Rottenbuch wollte die von Illgen kommende 39-Jährige die B 23 überqueren. Sie hielt zwar zunächst am Stopp-Schild an der Kreuzung am Hoffeld an. Dann fuhr sie jedoch in die vorfahrtsberechtigte Straße ein, obwohl sie sah, dass sich zur gleichen Zeit ein 63-Jähriger auf seinem Motorroller näherte.

Der Mann nahm daraufhin laut Anklage eine „Panik-Bremsung“ vor, stürzte und schleuderte gegen das Fahrzeug der Rottenbucherin. Mit dramatischen Folgen: Der 63-jährige erlitt eine Querschnittslähmung, musste künstlich beatmet werden und starb an den Unfallfolgen am 17. Dezember 2008. Wegen dieser fahrlässigen Tötung hatte die Angeklagte einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 3000 Euro sowie zwei Monaten Fahrverbot erhalten. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Richter Martin Hausladen hielt sich an das Gutachten eines Sachverständigen, wonach der Unfall vielleicht hätte vermieden werden können, wenn der 63-jährige „kontrolliert“ gebremst hätte, verurteilte jedoch die Mutter von zwei Kindern zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 35 Euro. Ein Fahrverbot wurde nicht mehr ausgesprochen.

ik

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