Kindesmissbrauch: Staatsanwalt klagt Ettaler Pater an

Ettal - Die Staatsanwaltschaft München klagt einen der Ettaler Pater wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern an.
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Wie schön war doch der weihnachtliche Friede in Kloster Ettal eingekehrt – nach einem Jahr der Skandale und Rücktritte. Die 50 Mönche hatten ihren Abt Barnabas schon im Juli wiedergewählt, zwischen den Jahren durfte auch sein Prior Maurus an die Spitze des Gymnasiums mit Internat zurück. Fast schien alles wie früher.
Von wegen.
Die Staatsanwaltschaft München klagt einen der Ettaler Pater wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern an. Der Verdacht habe sich aus Aussagen mehrerer Zeugen und mehrerer Opfer ergeben, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Titz der tz. Es gehe um mehrere Fälle. Die Angaben seien jedoch so belastbar, dass die Ermittler glauben, den Pater überführen zu können. Jetzt prüft das Landgericht München II, ob es den Fall zur Verhandlung zulässt. Das kann Monate dauern. Der Geistliche bestreitet alles.
Missbrauch in der katholischen Kirche
Die Vorwürfe datieren von 2005, waren aber erst vor einem Jahr bekannt geworden, als in Ettal kein Stein auf dem anderen zu bleiben schien. Seinerzeit hatte Abt Barnabas einen Psychiater informiert, der die Bischofskonferenz in Fragen des Missbrauchs berät. Das schrieb der Arzt selbst in der FAZ und umschrieb die Vorwürfe als „grenzüberschreitendes Verhalten“. Er habe damals einen Gutachter empfohlen, der keinen Hinweis auf Pädophilie gefunden haben will.
Wie passt das zur Anklage der Staatsanwaltschaft – sexueller Kindesmissbrauch in mehreren Fällen? Das soll bald ein Prozess klären.
Wenn es nach dem Anwalt des Paters geht, soll es so weit jedoch gar nicht kommen. Er hält seinen Mandanten nach Medienberichten für unschuldig und will die Aussagen des wichtigsten Zeugen von einem Psychologen überprüfen lassen. Der Anwalt war für die tz am Freitag nicht zu sprechen.
Ein Prozess könnte auch für die Verantwortlichen des Klosters brisant werden: Abt und Prior sollen den Vorfall seinerzeit nicht innerhalb der Kirche gemeldet und so eine unabhängige Aufklärung verhindert haben. Darum mussten sie zunächst zurücktreten, auch auf Druck von Kardinal Reinhard Marx. Der Vatikan höchstselbst wusch die Kirchenmänner später rein. Beide verrichten wieder ihren Dienst. Wenn es seinerzeit keinen echten Verdacht gegeben habe, könne es auch keinen Verstoß gegen die Meldepflicht gegeben haben. Was aber, wenn ein Prozess zur Verurteilung führt?
Pater G. war seinerzeit von Kloster Ettal nach Sachsen versetzt worden – dort war er auch für Jugendarbeit zuständig.
David Costanzo
Das ist die Akte Ettal
Der Skandal beginnt im Februar 2010: Nach den ersten Vorwürfen sexuellen Missbrauchs am katholischen Canisius-Kolleg in Berlin trauen sich Schüler des Gymnasiums in Kloster Ettal bei Garmisch-Partenkirchen an die Öffentlichkeit. Der Münchner Rechtsanwalt Thomas Pfister kommt als Sonderermittler nach Ettal, er soll die immer zahlreicheren Vorwürfe aufklären. In seinem Zwischenbericht spricht Pfister von gut zehn Patres, die Kinder und Jugendliche „systematisch und brutalst“ geprügelt hätten. Etwa 100 Opfer hätten sich gemeldet. Er stellt „erschütternde“ Zustände bis in die 90er Jahre fest, eine „Kultur des Schweigens und Wegsehens“ und ein „rechtsfreier Raum“ hätten über Jahrzehnte geherrscht. Der zwischenzeitlich verstorbene Pater Magnus hatte über Jahrzehnte Kinder sexuell missbraucht. Anfang März der Knall: Razzia im Kloster! Der Verdacht von Kinderpornografie auf dem Computer eines Mönches bestätigt sich. Er zeigte sich selbst an. Er akzeptiert einen Strafbefehl über fünf Monate auf Bewährung, dazu 2000 Euro Strafe. Im Abschlussbericht schreibt Sonderermittler Pfister von wahrscheinlich mehreren hundert Opfern und nun mehr als 15 verdächtigen Patres und drei weltlichen Erziehern. Ins Visier gerät sogar ein früherer Abt, der gestand, Köpfe von Schülern auf Pulte geschlagen zu haben.