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Gefängnis für die Therme-Erding-Diebe

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Landshut- Die Thermen-Aufbrecher müssen büßen: Vier Mitglieder einer ungarischen Bande, die sich auf Spindaufbrüche in südbayerischen Bäderoasen spezialisiert hatten, sind vom Gericht verurteilt worden.

Den 21. März dieses Jahres werden die Betreiber der Erdinger Therme so schnell nicht vergessen. Damals unbekannte Diebe starteten einen regelrechten Großangriff auf die Spinde – insgesamt 21 wurden geknackt und das Bargeld gestohlen. Nicht der erste Fall: Schon in den Wochen zuvor waren die jetzt verurteilten Ungarn den Besitzern parkender Fahrzeuge in die Therme gefolgt, hatten ihre Spinde ausgespäht und später mit Spezialschlüsseln geöffnet. Ähnlich wie in Erding verfuhren die Diebe auch in Bad Wörishofen, Neusäß und Biberach.

Bargeld in Höhe von rund 10 000 Euro

Insgesamt erbeutete die Bande Bargeld in Höhe von rund 10 000 Euro sowie drei Pkw mit einem Zeitwert von rund 150 000 Euro. So fielen ihnen am 10. Februar die Schlüssel zu einem Daimler Benz E 220 im Wert von 50 000 Euro in die Hände. Anhand von Videoaufzeichnungen konnten die dreisten Einbrecher allerdings identifiziert werden. Der Sachbearbeiter der Erdinger Kripo Ralf K. (45) berichtete, den entscheidenden Tipp habe man dann von einem Zeugen bekommen, der einen ungarischen Audi A 6 vor der Therme beobachtet hatte. Mit Videoaufzeichnungen und Funkzellenauswertungen seien die Täter identifiziert worden. Bei ihrer Festnahme seien neben den Nachschlüsseln noch elf Handys und Bargeld von über 2000 Euro sichergestellt worden. Zudem hätten die beiden Täter bei Einbrüchen in die Münchner Bürogebäude eindeutige Fingerspuren hinterlassen.

Das Quartett legte Teilgeständnisse ab

Das

Quartett

legte Teilgeständnisse ab, so dass es zwischen den Prozessbeteiligten zu einer

Verständigung

über das jeweilige Strafmaß kam: zwei Jahre und fünf Monate für den 28-jährigen

Autohändler

Attila C., jeweils drei Jahre und neun Monate für den 30-jährigen Koch Attila S. und den 33-jährigen Kneipenbetreiber Krisztian T. und schließlich drei Jahre und zehn Monate für den 31-jährigen Kellner Zoltan K. Strafmildernd wirkten sich die

Geständnisse

aus, straferschwerend die erhebliche kriminelle

Energie

und der insgesamt hohe Schaden. Der Vorsitzende

Richter Robert Mader

erklärte, es sei üblich, verurteilte Straftäter nach Verbüßung der Hälfte der

Strafe

in die

Heimat

abzuschieben.

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