„Unschuldsvermutung versäumt“: Anzeige gegen Söder und Herrmann wegen Klima-Razzia

Nach der Razzia bei der Letzten Generation wirft ein Bündnis bayerischen Regierungspolitikern Verleumdung und Beleidigung vor. Die Anzeige richtet sich gegen Markus Söder und zwei Minister.
München – Die Razzia bei Mitgliedern der Letzten Generation vergangene Woche sorgte für viele Diskussionen. So sprach ein Strafrechtsexperte von FBI-Methoden und zeigte sich von der Aktion bestürzt. Wiederum eine Umfrage zeigte, dass eine Mehrheit die Razzia bei der Letzten Generation für richtig hält.
Doch nun könnte die Razzia für bayerische Politiker, darunter auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein juristisches Nachspiel haben. Gegen ihn will ein politisches Bündnis Strafanzeige stellen.
Bündnis aus Parteien und Initiativen zeigt Söder und Herrmann an – Linke-Chefin unterschreibt Strafantrag
Die Anzeige richtet sich außerdem gegen Justizminister Georg Eisenreich, Innenminister Joachim Herrmann sowie den Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle, sagte Adelheid Rupp, Linke-Landesvorsitzende in Bayern. Der Vorwurf gegen die bayerischen Politiker: Verleumdung und Beleidigung.
Bereits vor zwei Tagen (29. Mai) hatte Bayerns Linke-Chefin Rupp Anzeigen gegen Politiker angekündigt. Sie verortete „die Verantwortung“ für die Durchsuchungen und „Beschlagnahmungen gegen die Klimaprotestbewegung“ bei den Politikern und sprach von einem „rechtswidrigen“ Vorgehen.
Den Strafantrag dazu unterschrieb Rupp am Mittwoch, 31. Mai, in München. Zu dem Bündnis aus Parteien und Initiativen gehören unter anderem neben der Linken auch das Bündnis noPAG, welches sich seit Jahren gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz wendet. Außerdem Teil des Bündnisses sind die Kleinstparteien Mut und die Urbane.
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Anzeige wegen Klima-Razzia – Kritik an Generalstaatsanwaltschaft: „Unschuldsvermutung versäumt“
Vor allem die Abschaltung der Internetseite der Letzten Generation war bei der Razzia vor einer Woche sehr umstritten. Diese passierte mit dem Hinweis „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar“. Die Behörden mussten zurückrudern und betonten, es bestehe bislang nur ein Anfangsverdacht, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handle.
Rupp sagte dazu, der Generalstaatsanwalt habe „versäumt, die Unschuldsvermutung, die in solchen Verfahren zu gelten hat, zu berücksichtigen“. Das Bestehen einer kriminellen Vereinigung müsse gerichtlich festgestellt werden – „ein solches Urteil haben wir nicht“. Außerdem sei nicht klar, „ob und inwieweit Anweisungen durch die einzelnen Ministerien und durch den Ministerpräsidenten ergangen, so zu handeln, wie der Generalstaatsanwalt dies getan hat“.
Die Razzien gegen die Klimaaktivisten haben sie wohl nicht abgeschreckt: Die Letzte Generation verzeichnet einen Zulauf an Interessierten für ihre Protestaktionen. (dpa/lea)