Bob-Unglück am Königssee: Geldstrafe für Starter
Laufen/Schönau - Der Trainings-Unfall auf der Kunsteisbahn am Königssee im November 2009 hätte verhindert werden können. Wegen fahrlässiger Tötung wurde nun der Starter verurteilt. Ein Opfer ist noch immer schwer geschädigt.
Im Prozess um den schweren Trainings-Unfall vom November 2009 auf der Kunsteisbahn in Schönau am Königssee ist der Angeklagte am Montag zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Richter am Amtsgericht im oberbayerischen Laufen sah fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen als erwiesen an und sprach eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro gegen den Bediensteten aus, zusammen 3600 Euro.
Bei dem Unfall waren am 23. November 2009 vier russische Sportler teils schwer verletzt worden. Die damals 21 Jahre alte russische Anschieberin Irina Skworzowa erlitt neben anderen schweren Verletzungen einen offenen Oberschenkelbruch. Sie sitzt nach russischen Medienberichten noch immer im Rollstuhl. Zeitweise bestand die Gefahr, dass ihr ein Bein amputiert werden muss. Die junge Sportlerin konnte nicht zum Prozess nach Laufen kommen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem angeklagten Starter vor, den Zweierbob der russischen Juniorinnen beim Training zum Europacup bei Roter Ampel in den Eiskanal geschickt zu haben, während gleichzeitig am oberen Start der russische Zweierbob der Männer bei Grün losfuhr. In der Hochgeschwindigkeitskurve namens “Echowand“ stürzte der Frauen-Schlitten. Der 390 Kilo schwere Männer-Bob krachte mit 100 Sachen in den umgekippten Bob und schob diesen über 50 Meter vor sich her. Skworzowa erwischte es am schlimmsten.
Der Unfall wäre nach Überzeugung des Gerichts vermeidbar gewesen, wenn der 63-Jährige die Russinnen nicht bei Rotlicht hätte starten lassen. Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl nicht akzeptiert. Daher kam es nun knapp ein Jahr nach dem Unfall zum Prozess, den auch russische Medien interessiert verfolgten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung überlegen, ob sie die nächste Instanz anrufen sollen.
dpa