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Verhungerte Sarah: Prozess gegen Mutter vorerst eingestellt

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Nürnberg - Nicht verhandlungsfähig: So begründete das Gericht, warum das Verfahren gegen die Mutter der verhungerten Sarah (3) vorerst eingestellt wird. Der Prozess beginnt trotzdem am 19. Oktober.

Die Mutter der im vergangenen Jahr verhungerten dreijährigen Sarah aus dem fränkischen Thalmässing muss sich vorläufig nicht vor Gericht verantworten. Die 27 Jahre alte Hausfrau sei einem Gutachten zufolge zurzeit nicht verhandlungsfähig, teilte das Landgericht Nürnberg-Fürth am Freitag mit. Die Hauptverhandlung werde am Dienstag (19. Oktober) aber wie geplant beginnen.

Auf der Anklagebank werde nur der 30 Jahre alte Vater sitzen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gemeinschaftlichen Mord und Misshandlung Schutzbefohlener. Sie sollen Sarah bis zum Hungertod am 10. August 2009 vernachlässigt haben.

dpa

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