1. tz
  2. Bayern

Voting: Was sagen Sie zu einem absoluten Rauchverbot?

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

null
Wer ist am Ende der Gewinner? Befürworter oder Gegner des absoluten Rauchverbots? © dpa

München - Beim Volksentscheid am Sonntag über ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie zeichnet sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen ab. Was sagen Sie dazu? Stimmen Sie bei unserem Voting ab!

Man darf eine knappe Entscheidung zwischen den Befürwortern und

Gegnern des Rauchverbots erwarten. Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Infratest wollen 76 Prozent der Bürger wahrscheinlich an der Abstimmung am Sonntag (4. Juli 2010) teilnehmen. Davon wiederum wollen 48 Prozent den Gesetzentwurf für ein absolutes Rauchverbot unterstützen, 49 Prozent wollen mit Nein stimmen. Der Ausgang des Volksentscheids sei damit völlig offen, sagte Sprecher Franz Bergmüller vom Aktionsbündnis “Bayern sagt Nein“ am Dienstag in München.

Rauchen am Arbeitsplatz: Das sind Ihre Rechte

Fotos

Das von der Zigarettenindustrie unterstützte Bündnis, in

Hier das Ergebnis

dem sich die Gegner eines strikten Rauchverbots zusammengeschlossen haben, hatte die Umfrage in Auftrag gegeben. TNS Infratest hatte vom 8. bis 23. Juni insgesamt 973 Wahlberechtigte befragt. Die Fehlertoleranz bei der Umfrage wurde mit 1,4 bis 3,2 Prozentpunkte angegeben.

Nach der Umfrage ist auf jeden Fall mit einer hohen Wahlbeteilung zu rechnen. Denn jeder zweite Bürger (52 Prozent) will bestimmt an der Abstimmung teilnehmen. Weitere 16 Prozent gaben an, dass sie wahrscheinlich ihre Stimme abgeben wollen; 8 Prozent meinten, sie würden vielleicht an die Urnen gehen. 22 Prozent der Befragten sagten, dass sie nicht am Volksentscheid teilnehmen wollen.

Auf Fragen zur derzeitigen Regelung, die Ausnahmen vom

Lesen Sie auch:

Heiße Phase im Streit ums Rauchverbot

Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie erlaubt, sagten 52 Prozent der Befragten, sie sähen keine Notwendigkeit für eine verschärfte Regelung. Nur 24 Prozent hätten sich für eine Verschärfung ausgesprochen und 22 Prozent hätten sich sogar für eine Lockerung ausgesprochen, berichtete Bergmüller. Die Gegner einer Verschärfung haben deshalb Hoffnung geschöpft, dass die Rauchgegner an diesem Sonntag vielleicht doch eine Niederlage erleiden könnten. “Wir erfahren seit Wochen wachsende Zustimmung“, sagte Bergmüller. “Aber noch ist nichts gewonnen.“

Keine Verfassungsbedenken gegen Rauchverbote

Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Popularklage gegen das derzeit geltende bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit zurück, das diverse Rauchverbote vorsieht. Das zunächst verhängte absolute Rauchverbot in der Gastronomie war später von der CSU/FDP- Mehrheit im Landtag gelockert worden, seither ist das Rauchen etwa in kleinen Kneipen oder in Bierzelten wieder erlaubt. Sowohl das einst strikte Rauchverbot als auch die gelockerte Regelung verstoßen dem Urteil zufolge nicht gegen Prinzipien der bayerischen Verfassung.

dpa

Gesetzliche Bestimmungen zu Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden oder Gaststätten verstoßen nicht gegen Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen dürfe der Gesetzgeber sogar ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten aussprechen, betonten die Richter. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit von Rauchern werde dadurch ebenso wenig verletzt wie das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Gastwirte (Az.: Vf. 1-VII-08).

Auch interessant

Kommentare