Vom Rektor heimgeschickt: Flüchtlingskinder dürfen nun doch in die Schule

Trotz eines Gerichtsbeschlusses schickte eine Rektor sechs Flüchtlingskinder wieder von der Schule nach Hause. Nun dürfen sie dort doch in den Unterricht.
München/Manching - Sechs Flüchtlingskinder aus dem Transitzentrum Manching in Oberbayern dürfen gemäß Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München vorläufig bis zum Ende des laufenden Schuljahres eine reguläre Schule besuchen. Es bestehe Anspruch auf Teilnahme am regulären Unterricht, entschied das Verwaltungsgericht in drei Ende der vergangenen Woche bekanntgegebenen Beschlüssen. Die Süddeutsche Zeitung hatte zuerst über den Fall berichtet. Das Gericht bestätigte am Freitag die Fälle.
Kinder wollen reguläre Schule besuchen
Beim Kultusministerium hieß es am Freitag, die Kinder könnten nun ab Montag eine Schule in Ingolstadt besuchen, die örtlich zuständig ist. In dem Fall ging es um Familien aus dem Kosovo, die im Transitzentrum untergebracht sind. Die Familien hatten verlangt, dass die Kinder nicht in Manching eine Übergangsklasse mit Schülern mit geringeren Deutschkenntnissen, sondern eine reguläre Schule besuchen können. Die Kinder lebten laut Verwaltungsgericht seit 2013 beziehungsweise 2014 in Deutschland, hatten schon früher Regelschulen besucht und verfügten über ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen.
Asylstatus entscheidet wo und wie Kinder unterrichtet werden
Dass die Kinder nach dem Gerichtsbeschluss zunächst wieder nach Hause geschickt wurden, habe daran gelegen, dass die Frist zum Einlegen eines Rechtsmittels noch offen war, hieß es im Ministerium. Mittlerweile habe das Ministerium gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern entschieden, keine Rechtsmittel einzulegen. Insgesamt werden laut Ministerium in den Zentren in Manching, Deggendorf und Regensburg sowie Bamberg mehr als 400 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterrichtet. Für Kinder aus Transitzentren muss zunächst der Asylstatus geklärt sein, nach diesem werde entschieden, wo und wie die Kinder unterrichtet werden.
dpa/lby