Peitinger als „Wächter der Toten“: Wollte er zuschlagen?
Er wollte im August vergangenen Jahres nur nachschauen, ob alles in Ordnung war auf einer Parkbank in Peiting zwischen Altenheim und Friedhof, auf der drei Jugendliche saßen. Nun stand der 55-jährige Peitinger wegen angeblich versuchter Körperverletzung vor dem Amtsgericht Weilheim. Er soll versucht haben, einen Jugendlichen zu schlagen.
Peiting – Die drei 17-Jährigen, ein Mädchen und zwei Jungen, wollten keine Strafanzeige stellen. Sie hatten nur die Polizei gerufen, weil der Peitinger ihnen so seltsam vorkam. „Er sagte, er sei der Wächter der Toten“, erinnerte sich einer der Jugendlichen im Zeugenstand.
Vorausgegangen war folgende Situation: Der Angeklagte macht jeden Abend zu unterschiedlichen Zeiten einen Spaziergang durch den Ort. Ein paar Wochen vor dem Vorfall mit den Jugendlichen, bemerkte der Peitinger ein paar junge Leute, die auf dem Friedhof zwischen den Gräbern herumstrolchten. Als er am Tattag von der Parkbank am Altenheim laute, kreischende Stimmen hörte, beschloss er, nachzuschauen. „Ein Mädchen lag am Boden, stand aber dann auf und setzte sich auf die Bank“, sagte der Peitinger.
Wie sich während der Verhandlung herausstellte, hatte der auf einem Auge blinde Mann das falsch beurteilt. Nur die Jacke des Mädchens befand sich anscheinend auf der Wiese. Der Angeklagte sprach nun die Gruppe an, um zu erfahren, was los sei. Laut seinen Angaben sagte er zu den Jugendlichen: „Jetzt haben die Toten schon keine Ruhe und die Alten auch nicht. Man braucht bald einen Bewacher.“ Er nahm an, dass die jungen Leute auch diejenigen gewesen waren, die Wochen vorher auf dem Friedhof herumgealbert hatten. Da ihn ein junger Mann mit seinem Handy anscheinend filmen wollte, habe er die Hand gehoben und eine abweisende Geste gemacht.
Die Jugendlichen verstanden dies aber anders. Ein wenig seltsam sei ihnen der Mann vorgekommen mit der Bemerkung über die Toten und die Bewachung derselben. Alle sagten übereinstimmend aus, dass der Mann aggressiv wurde, als einer von ihnen sich eine Zigarette anstecken wollte. „Er hat sie mir weggeschlagen“, so der junge Mann. Danach soll der Peitinger versucht haben, ihn zu schlagen. Der 17-Jährige wich aus, ging zu einem Gebüsch und rief die Polizei an. Als der Mann das mitbekam, sei er weggerannt, so der junge Mann.
Der Peitinger bestätigte, weggelaufen zu sein, da er nicht gewusst habe, wen der junge Mann nun benachrichtigen und zur Hilfe holen würde. Nach einer kurzen Verfolgungsjagd verlor man sich aus den Augen. Die Polizei kam und nahm die Aussagen der drei Jugendlichen auf. Ein Aufruf bei der Heimatzeitung forderte den damals noch Unbekannten auf, sich bei der Polizei zu melden. Das tat der Peitinger auch, da er das Gefühl hatte, nichts Verbotenes getan zu haben. „Ich hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun und war noch nie vor Gericht.“ Und nun erhielt er von der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung, gegen die er Einspruch erhob.
Sein Verteidiger sprach von einem typischen Generationskonflikt. „Das war ein Missverständnis. Auf beiden Seiten ist das völlig anders rübergekommen“, sagte er und beantragte eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Diese ist aber immer mit einer Geldauflage verbunden, weshalb der Peitinger 700 Euro an die „Brücke Oberland“ zahlen muss.
von Regina Wahl-Geiger