Wegen mutmaßlicher Beleidigung gegen Söder: Ehemaligem FPÖ-Politiker droht hohe Geldstrafe
Im Februar 2023 beleidigte der österreichische Politiker Gerald Grosz den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Die lockere Zunge könnte dem ehemaligen FPÖ-Politiker mehr kosten als ihm lieb ist.
Deggendorf - Einfach etwas auf sich beruhen lassen, dafür ist Markus Söder (CSU) nicht bekannt. Schon gar nicht, wenn es um seine eigene Person geht. Anfang dieses Jahres, beim Politischen Aschermittwoch am 22. Februar, wurde der bayerische Ministerpräsident von dem österreichischen Politiker Gerald Grosz (FPÖ/BZÖ) angeblich aufs übelste beleidigt. So soll Grosz im niederbayerischen Osterhofen Söder als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und als „Södolf“ bezeichnet haben. Und auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) blieb von Beleidigungen dieser Art scheinbar nicht verschont. Diesen habe Grosz „Horror-Clown“ genannt.
Lockere Zunge gegenüber Söder: Politiker Gerald Grosz droht hohe Geldstrafe
Die lockere Zunge hätte der ehemalige FPÖ-Politiker besser im Zaum gehalten. Die Generalanwaltschaft hat nun Anklage gegen den 46-Jährigen erhoben. Die Vorwürfe: Beleidigung von Personen des politischen Lebens sowie Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Denn bei der Veranstaltung im Februar soll Grosz zudem ein Messer mit sich geführt haben. Ein Gegenstand, der auf Veranstaltungen per se verboten ist. Grosz soll für dieses Vergehen nun eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen. Insgesamt eine Summe von 36.000 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte.

Anwalt von Grosz: Söder-Klage fehlen die Fakten - Aussicht auf Erfolg gering
Klein beigeben will auch der Österreicher nicht. Grosz Anwalt, Alexander Stevens, teilte bereits mit, dass er Einspruch gegen diese Auflage erhoben hat. Die zur Last gelegten Taten seines Mandanten seien „evident nicht strafbar“. Zudem argumentierte Stevens, dass die Äußerungen im Zusammenhang mit dem politischen Wirken der Betroffenen gefallen und als „Sachmeinung in künstlerischer Einkleidung“ einzustufen seien. Der Strafbefehl selbst sei ebenfalls rechtswidrig ergangen. Denn weder Söder noch Lauterbach hätten diesen in Person gestellt, was formal allerdings gefordert wäre. Der Strafantrag komme lediglich von einem untergeordneten Ministerialrat.
Ob Söder und Lauterbach mit ihrer Klage Boden gewinnen, bleibt abzuwarten. Sollte der Einspruch von Grosz Anwalt eingehen und die Generalanwaltschaft ihren Antrag nicht zurückziehen, werde es laut Amtsgericht zur Hauptverhandlung kommen. Stevens selbst gehe davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird, das Verfahren letztlich eingestellt werde.
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