Weil der Antibiotika-Mangel so groß ist – Bayern erlaubt Einfuhr nicht zugelassener Kinder-Säfte
Manche Medikamente für Kinder sind in Bayern seit Monaten schwer zu bekommen. Daher greift der Freistaat nun zu einer ungewöhnlichen Maßnahme.
München – Es ist eine vorübergehende Maßnahme, die Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Samstag, 29. April, vorstellte – und es ist eine außergewöhnliche. Wegen des anhaltenden und ernsten Medikamentenmangels in Bayern erlaubt die Staatsregierung nun die Einfuhr nicht zugelassener Antibiotika-Säfte für Kinder.
Kritischer Medikamentenmangel: Holetschek stellt außergewöhnliche Maßnahme vor
„Wir in Bayern lassen nichts unversucht, um die Lage zu verbessern“, erklärte Holetschek – und kündigte zwei Maßnahmen an, um dem kritischen Medikamentenmangel in Bayern entgegenzuwirken. „Zum einen sollen die Regierungen mit einer neuen Allgemeinverfügung befristet die Einfuhr von Arzneimitteln gestatten, die bei uns eigentlich nicht zugelassen oder registriert sind.“ So könnten Pharmagroßhändler, Pharmafirmen und Apotheken unbürokratisch handeln.

Die zweite Maßnahme ist ein Appell Holetscheks an die Krankenkassen – mit dem Ziel, Apothekern die eigene Herstellung von Antibiotika zu erleichtern. „Darin bitte ich die Krankenkassen, vorerst keine Zuschläge sowie Erstattungen zu verweigern und in der Folge keine bereits geflossenen Vergütungen zurückzufordern, wenn Apotheker einen verschriebenen, aber nicht verfügbaren antibiotischen Saft durch ein selbst hergestelltes Arzneimittel ersetzen“, sagte der CSU-Politiker.
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Bundesweite Antibiotika-Knappheit – auch für schwer kranke Kinder
Hintergrund ist, dass bei potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen oder anderen schweren bakteriellen Infektionen auch Kindern Antibiotika verschrieben werden. Diese Präparate sind aber derzeit bundesweit so knapp, dass auch für schwer erkrankte Kinder nicht ausreichend Antibiotika zur Verfügung stehen.
Weil der Bund nun am Dienstag, 25. April, einen „Versorgungsmangel“ bei antibiotischen Säften für Kinder offiziell festgestellt hatte, ist es den Landesbehörden möglich, im Einzelfall vorübergehend von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) abzuweichen. (fhz mit Material von dpa)
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