Zensus 2022 in Bayern: Angaben sind Pflicht – was droht bei Versäumnis?

Nach elf Jahren gibt es wieder eine Volkszählung in Bayern. Der Zensus 2022 beginnt am Montag, die Angaben sind verpflichtend. Was droht, wenn man sie versäumt?
München – Nach elfjähriger Pause findet ab Montag wieder eine Volkszählung statt. Beim Zensus 2022 werden bundesweit mehr als 30 Millionen Menschen, in Bayern 2,38 Millionen Bürgerinnen und Bürger befragt. Eigentlich wird die Befragung alle zehn Jahre durchgeführt – der für 2021 geplante Zensus wurde wegen Corona aber um ein Jahr, auf 2022, verschoben. Alles zum Ablauf und Grund der diesjährigen Volkszählung erfahren Sie in diesem Info-Artikel zum Zensus 2022.

Zensus 2022 in Bayern: Die Auskunft ist verpflichtend
Kurz vor dem Start der Volkszählung nutzt das verantwortliche Statistische Bundesamt die Gelegenheit, um die Bürgerinnen und Bürger auf die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 hinzuweisen: „Alle Menschen, die beim Zensus zur Auskunft aufgefordert werden, sind dazu verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Erhebungsstellen gesetzten Fristen zu machen“, so die Behörde in Wiesbaden.
Wer nicht antworte, muss aber nicht sofort mit einer Strafe rechnen: Zunächst erfolgt eine Erinnerung an die verpflichtenden Angaben zur Volkszählung. Irgendwann muss man aber mit Konsequenzen rechnen: „Wenn Befragte ihrer Auskunftspflicht auch nach mehrmaliger Erinnerung nicht nachkommen, sind Zwangs- oder Bußgelder möglich“, erklärte das Bundesamt. Die Höhe werde von den Bundesländern festgelegt.
Befragungen für Zensus 2022 beginnen am Montag
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Volkszählung in Bayern: Pflichtangaben – aber anonymisiert
Die Menschen in Bayern werden beim Zensus 2022 unterschiedlich befragt. Ein Teil in persönlichen Gesprächen, die meisten aber online oder per Papierfragebogen. Dabei gibt es zwei Befragungen: einmal zu Personen und einmal zu Gebäuden und Wohnungen. So sollen etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen unter anderem Auskunft zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit geben.
Einige Menschen müssen auch Angaben zu Schulabschluss und Beruf machen. Erfasst werden ebenfalls Menschen, die in Wohngemeinschaften oder Gemeinschaftsunterkünften leben sowie Eigentümer und Eigentumsverwalter. Erstmals werden auch Nettokaltmiete, Dauer und Grund für Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt. Alle Angaben werden dabei anonymisiert, gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
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