Zugunglück von Bad Aibling: Verteidiger fordern Bewährungsstrafe
Bad Aibling - Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling fordern die Verteidiger eine Bewährungsstrafe für den angeklagten Fahrdienstleiter - obwohl er schuldig sei.
Die Verteidiger haben im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten eine Bewährungsstrafe für den angeklagten Fahrdienstleiter gefordert. Zwar sei der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung schuldig, sagten beide Anwälte am Freitag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Traunstein. Das Fehlverhalten des 40-Jährigen wiege aber nicht so schwer wie von der Anklagebehörde vorgetragen. Zudem habe der Prozess nicht zweifelsfrei ergeben, dass das verbotene Handyspiel Ursache der Fehlerkette des Angeklagten war, so Ulrike Thole und Thilo Pfordte übereinstimmend.
Höchststrafe beträgt fünf Jahre Haft
Wenn das Gericht dennoch eine Haftstrafe aussprechen wolle, halten die Verteidiger maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis für angemessen. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz hatte vier Jahre Haft gefordert. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.
Bei dem Zusammenstoß vom 9. Februar starben zwölf Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt. Der Fahrdienstleiter hatte am Morgen die beiden entgegenkommenden Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt. Das Urteil wird am Montag (5. Dezember) verkündet.
dpa