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"Zwölf Stämme": Schulbetrieb untersagt

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Augsburg - Lange hatte die Sekte "Zwölf Stämme" eine eigene Schule. Dann wurde der wegen Prügelvorwürfen im Fokus stehenden Glaubensgemeinschaft diese verboten. Ein Gericht gab den Behörden nun recht.

Die „Zwölf Stämme“ dürfen keine eigene Schule mehr betreiben. Ein Verein der umstrittenen urchristlichen Sekte, der seit dem Jahr 2006 eine sogenannte Ergänzungsschule in Eigenverantwortung führte, verlor nun einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Das Verbot der Regierung von Schwaben zum Weiterbetrieb der Schule sei rechtmäßig, da die Schule über keinen ausgebildeten Lehrer mehr verfüge, teilte das Gericht am Freitag mit.

Das bayerische Kultusministerium hatte den „Zwölf Stämmen“ im Sommer 2013 die Genehmigung zum Betrieb der Schule in Klosterzimmern bei Deiningen (Landkreis Donau-Ries) entzogen. Die Sekte, die früher ihre etwa 20 schulpflichtigen Buben und Mädchen selbst unterrichten ließ, hatte daraufhin einen neuen Antrag gestellt. Mehrere Jahre hatte die Glaubensgemeinschaft eine eigene Schule gehabt. Die Eltern in der Sekte weigerten sich, ihre Kinder auf staatliche Schulen zu schicken.

Später wurden mehrere Dutzend Kinder in Schwaben und Mittelfranken von den Behörden wegen Prügelvorwürfen aus der Gemeinschaft geholt. In den meisten Fällen wurde von den Gerichten der vorläufige Entzug des Sorgerechts bestätigt, in einzelnen Fällen schickten die Richter die Kinder allerdings auch zurück.

So entschied zuletzt das Oberlandesgericht München (OLG), dass ein 13-jähriges Kind wieder zu seinen Eltern darf. Die Gefahr einer körperlichen Züchtigung durch Rutenschläge bestehe nicht mehr, berichtete am Freitag ein OLG-Sprecher. Das Jugendamt ist bei dem Kind allerdings weiterhin für die ärztliche Versorgung und schulische Angelegenheiten zuständig. Etliche Sorgerechts-Verfahren laufen weiterhin bei den Familiengerichten.

Auch das Verwaltungsgericht begründete das Schulverbot teilweise mit der Gewalt gegen die Kinder. Da sich die Glaubensgemeinschaft darauf berufe, die Bibel gebiete, die Kinder mit Ruten zu züchtigen, sei davon auszugehen, dass dieses „Gebot“ vor den Türen der Unterrichtsräume nicht haltmache, erklärte ein Gerichtssprecher.

lby

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