"Zwölf Stämme": Erstmals Haftstrafe ohne Bewährung

Nördlingen - Erstmals ist ein Mitglied der umstrittenen Sekte „Zwölf Stämme“ wegen Prügelstrafen für Kinder zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht Nördlingen verhängte gegen eine 56-jährige Frau eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Entsprechende Medienberichte bestätigte am Freitag der Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess am Donnerstag drei Jahre Haft verlangt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Lehrerin der Glaubensgemeinschaft soll nach den Ermittlungen sechs Kinder geprügelt haben, die heute teils noch im Kindesalter sind oder bereits junge Erwachsene. Nach einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ sagten Zeugen in dem Verfahren aus, die Frau sei besonders brutal gewesen. Die Angeklagte habe in dem Prozess die Schläge auch zugegeben, aber keine Reue gezeigt.
Bereits mehrfach wurden Sektenmitglieder wegen der Prügelstrafen verurteilt, allerdings zu niedrigeren Strafen. So erhielt ein ehemaliger Lehrer der Glaubensgemeinschaft im November 2015 eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen, als die Polizei im September 2013 rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz holte. Mittlerweile hat die Sekte angekündigt, nach Tschechien und in andere europäische Länder ziehen zu wollen, weil sie in Deutschland verfolgt werde.
dpa