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Muss ich eigentlich für Leitungswasser im Restaurant bezahlen?

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Immer mehr Gaststätten verlangen Geld für Leitungswasser.
Immer mehr Gaststätten verlangen Geld für Leitungswasser. © pixabay

Oft bestellen Gäste im Restaurant nur Leitungswasser, weil sie etwas Geld sparen wollen - und haben das Wasser dann trotzdem auf der Rechnung. Ist das eigentlich erlaubt?

Leitungswasser kostet in Deutschland kaum etwas und doch wird in Restaurants häufig etwas dafür verlangt. Da wundern sich die Gäste: Darf der Wirt das Leitungswasser tatsächlich auf die Rechnung schreiben?

Leitungswasser: Preise sind dem Wirt überlassen

Grundsätzlich sind Restaurantbesitzer in Deutschland nicht dazu verpflichtet, bestimmte Speisen oder Getränke kostenlos anzubieten, erklärt der Deutsche Anwaltverein auf seinem Rechtsportal. Über die Preise entscheidet der Wirt immer selbst. Deshalb hat er das Recht, für Leitungswasser Geld zu verlangen. Der Gast muss dies akzeptieren.

In Frankreich hingegen herrscht eine andere Trinkkultur: Hier ist der Inhaber verpflichtet, zu jeder Mahlzeit eine Karaffe Leitungswasser kostenlos auf den Tisch zu stellen. Aber auch nur, wenn der Gast auch wirklich noch etwas anderes dazu bestellt.

Wie werden die Preise in der Gastronomie kalkuliert?

In der Regel zahlen Gäste den dreifachen Einkaufspreis - das heißt bei einem Getränk im Wert von 3,30 Euro hat der Wirt ursprünglich circa 1,10 Euro hingelegt. In nobleren Restaurants kann der Preis sogar viermal so hoch sein.

Die Preisaufschläge ergeben sich aus den anfallenden Miet-, Personal- und Stromkosten, die der Besitzer zu begleichen hat. Hinzu kommen noch Gebühren für die GEMA, GEZ oder Mitgliedsbeiträge.

Wieviel darf Leitungswasser kosten?

Im Durchschnitt kostet ein Liter Leitungswasser in Deutschland 0,2 Cent. Doch da in der Gastronomie der Wirt den Preis festlegt, ist er von Lokal zu Lokal unterschiedlich. Dabei kommt es teilweise zu einem Preis von über vier Euro pro Liter - je nach Lage und Prominenz der Gaststätte.

Generell gilt bei Getränken, Speisen und anderen Leistungen: Sobald der Preis den üblichen Marktpreis um 100 Prozent übertrifft, stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr. 

Im Normalfall bleibt der Wirt aber unter dieser Grenze, wenn er nicht des Wuchers beschuldigt werden will.

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Von Franziska Kaindl

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