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Sie will von "Hans im Glück" 180.000 Euro

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Stefanie Rack
Designerin Stefanie Rack. © Florian Fussek

München - "Hans im Glück" droht Ärger. Designerin Stefanie Rack (36) hat gegen die Münchner Burger-Kette eine Unterlassungsklage angestrengt.

In dem Märchen "Hans im Glück" geht es um einen jungen Burschen, der auszieht, um das Glück zu suchen. Bislang passte dies auch perfekt auf die Erfolgsgeschichte der gleichnamigen Burger-Kette. 2010 gegründet, machte das Unternehmen 2014 einen Umsatz von 43,5 Millionen Euro. Damit landete Gründer Thomas Hirschberger deutschlandweit sogar auf Platz 66 der umsatzstäksten Gastro-Betriebe. Aber jetzt droht Ärger im Märchenwald: Hans im Gericht!

Der Grund: die Inneneinrichtung. Designerin Stefanie Rack (36) hat

Designerin Stefanie Rack verlangt von Hans-im-Glück-Gründer Thomas Hirschberger 180.000 Euro.
Designerin Stefanie Rack verlangt von Hans-im-Glück-Gründer Thomas Hirschberger 180.000 Euro. © Haag Klaus

gegen das Burger-Imperium mit insgesamt 31 Läden eine Unterlassungsklage angestrengt! Sie hatte die Idee, die Lokale wie einen kleinen Wald aussehen zu lassen. Birkenstämme ranken sich aus dem Boden, es dominieren die Farben grün und braun. „Unsere Gäste sollen bei ihrem Aufenthalt durch die Leichtigkeit der Einrichtung in das besondere Lebensgefühl eintauchen: Im Hans-im-Glück-Birkenwald lässt es sich wunderbar abschalten“, sagte Hirschberger kürzlich. Nur: Die Designerin will mehr als die 10.000 Euro, die sie für ihr Konzept bislang eingestrichen hat.

Ein verzwickter Fall fürs Gericht. Denn einen Vertrag haben Stefanie Rack und Thomas Hirschberger nie geschlossen. „Herr Hirschberger hat mich bei einem Architektur-Wettbewerb entdeckt. Daraufhin sollte ich ein Konzept für die Innengestaltung des ersten Restaurants in der Nymphenburgerstraße entwerfen“, sagt die Künstlerin. Zu den 10.000 Euro sei eine Summe pro weiteren eröffneten Laden vereinbart worden. Nach diesem Angebot sei der Mail-Verkehr allerdings abgebrochen – und weitere Burger-Betriebe eröffnet worden. „Ich habe ein halbes Jahr Arbeit in das Konzept gesteckt“, sagt Stefanie Rack. Zeit, für die sie jetzt entlohnt werden möchte – und zwar mit 180.000 Euro. Die Summe berechnet sich aus 30 Läden mal 6000 Euro.

Der Hans-im-Glück-Anwalt hielt im Prozess allerdings dagegen. Demnach habe die Designerin bei der Erstellung des Konzepts nur die Anweisungen des Unternehmens befolgt, es handele sich also um kein geistiges Eigentum.

Das Gericht wollte einen Vergleich anregen. Damit wären beide Seiten auch grundsätzlich einverstanden – doch die Vorstellungen liegen bislang zu weit auseinander. Die Burger-Kette will weit weniger als die von Stefanie Rack verlangten 180.000 Euro zahlen – lediglich eine „vierstellige Summe“. Der Fall könnte sich hinziehen. Im schlimmsten Fall müsste "Hans im Glück" seine Läden komplett umbauen. Die Kosten hierfür liegen jedoch deutlich höher.

Übrigens: Am Ende des Märchens "Hans im Glück" fallen Hans die ertauschten Steine einfach in einen Brunnen. Er ist aber von all seinen Lasten befreit und vollkommen glücklich. Doch so einfach lässt sich der Streit vor Gericht leider nicht lösen.

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